Am Donnerstag hat der Obersten Gerichtshof in Athen die Auslieferung von acht Soldaten abgelehnt. Das Urteil könnte die Beziehungen der beiden Staaten belasten.

Athen - Acht türkische Soldaten, die in Griechenland Asyl beantragt haben, dürfen nach einem Urteil des höchsten griechischen Gerichtshofes nicht an ihr Heimatland ausgeliefert werden. Dies habe das Gericht am Donnerstag in letzter Instanz beschlossen, wie das Staatsradio und andere griechische Medien übereinstimmend berichteten.

 

Damit folgten die Richter der Generalstaatsanwaltschaft. Sie hatte gegen die Auslieferung plädiert. Es sei nicht auszuschließen, dass die Männer in der Türkei ein unfaires Verfahren erwarte oder dass sie dort gefoltert würden, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert. Zudem wäre eine Auslieferung nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es.

Unfaires Verfahren in der Türkei

Die zwei Majore, vier Hauptmänner und zwei Unteroffiziere waren Mitte Juli 2016 während des Putschversuchs in der Türkei per Hubschrauber nach Griechenland geflohen und hatten dort Asyl beantragt. Seither fordert die Regierung in Ankara die Auslieferung der mutmaßlichen Putschisten.

Die Militärs hingegen sagen, sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen. Sie seien Piloten von Such- und Rettungshubschraubern. Als ihr Stützpunkt von Bürgern und Polizisten beschossen worden sei, hätten sie um ihr Leben gefürchtet und seien geflohen. In der Heimat seien sie dennoch längst ohne Anhörung schuldig gesprochen worden.

Für Griechenland ist das Thema äußerst heikel: Ankara hatte eindringlich die Auslieferung gefordert und angedeutet, die Nicht-Auslieferung könnte die Beziehungen zwischen beiden Staaten belasten.