Wir erklären Ihnen kurz und knapp, worauf es ankommt. So vermeiden Sie Ärger mit den Nachbarn und Behörden.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Darf man auf dem Balkon grillen?

Grundsätzlich gibt es kein generelles Grillverbot für Balkone in Deutschland. Ob Sie auf Ihrem Balkon grillen dürfen, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:
 

 
  • Ist im Mietvertrag oder der in Hausordnung ein Grillverbot festgelegt, müssen Sie sich an dieses halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert laut Deutschem Mieterbund eine Abmahnung oder bei wiederholten Verstößen sogar die Kündigung. Auch durch Brandschutzverordnungen kann das Grillen untersagt werden.
  • Zieht der Rauch zu Ihrem Nachbarn in die Wohnung, kann dies eine Geruchsbelästigung und daraus resultierend eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder. Durch übermäßige Rauchentwicklung kann in Einzelfällen sogar ein Verstoß gegen die Immissionsschutzgesetze der Länder vorliegen.
  • Da Grillen oft mit einem geselligen Beisammensitzen einhergeht, sollten Sie auf die entsprechenden Ruhezeiten achten. Diese werden entweder von der Gemeinde festgelegt oder sind im Mietvertrag bzw. der Hausordnung geregelt. In den meisten Gemeinden gilt jedoch ab 22 Uhr die Nachtruhe.

Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Sofern kein allgemeines Grillverbot durch eine der oben genannten Bestimmungen vorliegt, dürfen Sie rechtlich gesehen auf Ihrem Balkon grillen. Es gilt aber weiterhin das Gebot der Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn. Denn, wie oben erwähnt, kann eine Geruchs- oder Lärmbelästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wie oft das Grillen trotz der Rauchentwicklung auf dem Balkon erlaubt ist, legen die Gerichte ganz unterschiedlich aus. Das Landgericht Stuttgart zum Beispiel entschied in einem Gerichtsurteil aus dem Jahre 1996, dass Grillen dreimal im Jahr von den Nachbarn hinzunehmen sei. Das Landgericht Oldenburg befand in einem ähnlichen Fall viermal im Jahr als tolerierbar. Demnach sei es sogar erlaubt, zu diesen Anlässen bis 24 Uhr zu grillen. Etwas grillfreundlicher war das Amtsgericht Bonn, welches in einem Urteil von 1997 das Grillen auf dem Balkon einmal pro Monat zwischen April bis September für hinnehmbar einstufte. Allerdings unter der Maßgabe, dass die Rauchentwicklung zu keiner Geruchsbelästigung führe und die Grillabende 48 Stunden vorher angekündigt würden.

Außerdem handelte es sich bei diesen Verfahren um Einzelfallentscheidungen. Sie können also allenfalls als grober Richtwert gelten. Wenn Sie auf dem Balkon grillen wollen, können Sie durch eine gute Vorbereitung etwaigem Ärger vorbeugen.

Das könnte Sie auch interessieren: Ist es erlaubt, am Sonntag die Wohnung zu saugen?

Was sollte man beim Grillen auf dem Balkon beachten?

Damit der Grillabend auf dem Balkon nicht mit einem Nachbarschaftsstreit endet, können Sie einige Vorkehrungen treffen, um die Lärm- und Geruchsentwicklung etwas einzuschränken:
 

  • Kündigen Sie den Grillabend im Vorfeld bei den betroffenen Nachbarn an, sodass sich diese auf den Rauch und den Lärm vorbereiten können.
  • Wahren Sie die Ruhezeiten und verlegen Sie die Party nach 22:00 Uhr ins Innere.
  • Grillen Sie nicht zu oft. Weichen Sie im Zweifelsfall auf öffentliche Grillplätze aus.
  • Durch das Verwenden von Grillschalen tropft weniger Fett und Marinade in die Kohlen bzw. auf den Grillrost. So reduzieren Sie die Qualmentwicklung. (Wiederverwendbare Grillschale bei Amazon kaufen - ANZEIGE)
  • Auch ein sauberer Grillrost sorgt für weniger Rauch, da die Reste beim Grillen verbrennen und somit extra Qualm erzeugen. Sie sollten den Grillrost also regelmäßig reinigen.
  • Im Idealfall verwenden Sie einen Elektro- oder Gasgrill, die weniger Qualm erzeugen. (Elektrogrill online kaufen - ANZEIGE)

Lesen Sie auch: