Frühling, Sonne, Grillen! Sobald die Temperaturen steigen, wird bei vielen Deutschen der Grill auf die Terrasse gerollt. Zu oft darf er aber nicht angeschmissen werden – sonst droht eine Geldstrafe.

Egal ob Zucchini, quietschender Grillkäse oder Bratwürste auf dem Rost landen – Grillen ist in Deutschland sehr beliebt. Rund 90 Prozent aller Deutschen bruzzeln regelmäßig, besagt die Grillstudie 2022 des Fleischproduzenten Wiesenhof.

 

Wer allerdings zu häufig grillt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 250.000 Euro rechnen – zumindest in Bayern. Ein Paar aus Bad Tölz fühlte sich durch ihren Nachbarn der, laut Angaben, „bei schönem Wetter fast jeden Tag“ grillte gestört. Daraufhin verklagten die Tölzer den Nachbarn. Das Landgerichts München I gab dem Kläger recht.

Laut dem Urteil vom 2. März muss sich der Nachbar nun an strenge Regeln halten: Er darf höchstens vier Mal im Monat grillen. Ebenso darf er nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen seinen Grill anschmeißen. Befolgt er das Urteil nicht, droht ein Bußgeld von 250.000 Euro.

Rücksicht statt Regeln

In Deutschland gibt es keine pauschale Regelung, wie oft im Eigenheim gegrillt werden darf – außer es liegt eine rechtliche Verordnung vor. „Allerdings sollten Sie ausreichend Abstand zu den Nachbarn einhalten und Rücksicht zeigen“, heißt es im offiziellen Bußgeldkatalog. So soll eine unnötige Rauch- und Lärmbelastung für die Nachbarn vermieden werden.