Der türkische Präsident Erdogan darf bei der Kölner Großdemonstration nicht auf einer Videoleinwand live zugeschaltet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat einen entsprechenden Antrag der Veranstalter zurückgewiesen.

Karlsruhe - Bei der umstrittenen Großkundgebung von Türken in Köln dürfen keine ausländischen Redner wie der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan per Videoleinwand zugeschaltet werden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Samstagabend einen Antrag der Veranstalter, dies doch zu erlauben, aus formalen Gründen ab, wie das Gericht mitteilte.

 

Die Vollmacht der Rechtsvertreter der Veranstalter entsprach demnach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Zudem hätte eine Verfassungsbeschwerde „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“, erklärten die Karlsruher Richter. Es sei nicht ersichtlich, dass die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und des Verwaltungsgerichts Köln vom Freitag die Grundrechte der Veranstalter verletzt hätten.

Ursprünglich hatte das Polizeipräsidium Köln die Videoleinwand für die Demonstration mit voraussichtlich rund 30.000 Teilnehmern am Sonntag aufgrund von Sicherheitsbedenken komplett untersagt. Die Polizei hatte befürchtet, dass es bei einer möglichen Live-Zuschaltung von Erdogan oder anderen türkischen Politikern zu Gewalt kommen könnte.

Das Verwaltungsgericht Köln erlaubte letztlich die Übertragung der Reden auf der Bühne per Videoleinwand, sah aber nicht die Übertragung aus dem Ausland von der Versammlungsfreiheit geschützt. Dagegen waren die Veranstalter vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.