Große Skandale in Baden-Württemberg Wie die „Filbinger-Affäre“ Günther Oettinger fast das Amt gekostet hätte

Der CDU-Politiker und baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger gibt am 7. August 1978 in Stuttgart seinen Rücktritt bekannt. Damit zieht er die Konsequenzen aus der Kontroverse um seine Rolle als Marinerichter im Zweiten Weltkrieg. Jahre später sollte Günther Oettinger beinahe an seinem eigenen Urteil über Filbinger scheitern. Foto: dpa/Karl Staedele

Von 1966 bis 1978 regierte Hans Filbinger Baden-Württemberg. Im Zweiten Weltkrieg war der damalige Marinerichter an Todesurteilen beteiligt. Doch Nazi sei Filbinger nicht gewesen, behauptete Günther Oettinger in einer Rede – und löste damit einen Skandal aus.

Stuttgart - Am 11. April 2007 stand der baden-württembergische Regierungschef Günther Oettinger im Freiburger Münster am Sarg von Hans Karl Filbinger und sagte einen Satz, der ihn fast das Amt gekostet hätte. Oettinger befand, der Ministerpräsident der Jahre 1966 bis 1978 und einstige NS-Marinestabsrichter, sei kein Nationalsozialist gewesen. „Im Gegenteil: Er war ein Gegner des Nationalsozialismus.“

 

Nach einem irritierten Innehalten brach in den Tagen danach ein Proteststurm los. Der Zentralrat der Juden in Deutschland intervenierte, die nationalen Medien berichteten ausführlich, Kanzlerin Merkel sah sich zum Einschreiten veranlasst. In einem Telefonat ließ sie Oettinger wissen, dass sie sich neben der Würdigung der „großen Lebensleistung“ Filbingers auch „kritische Fragen im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus“ gewünscht hätte. Womit sie vorderhand auf jene vier Todesurteile abzielte, an denen Filbinger als Angehöriger der NS-Militärjustiz mitgewirkt hatte. Vor allem aber meinte sie Filbingers Scheitern im Umgang mit der deutschen und vor allem seiner eigenen Geschichte.

Oettingers Rede: Konservatives Zeichen?

Oettinger rechtfertigte sein beschönigendes Diktum mit dem noblen Verlangen, der Witwe und der Familie des 93-jährig Verstorbenen Trost zusprechen zu wollen. Vielleicht glaubte Oettinger auch, der zeitliche Abstand zwischen ihm und seinem Vor-Vor-Vorgänger sei groß genug, um die historischen Tatsachen in ein weiches und verklärendes Licht rücken zu dürfen.

Die Gesamtumstände wie auch das Zeugnis von Beteiligten sprechen indes dafür, dass Oettinger mit dieser Rede auf Filbinger nicht trösten, sondern ganz gezielt ein konservatives Zeichen setzen wollte. Oettinger hing in seiner Partei der Ruch einer gewissen Unzuverlässigkeit in christlich-sittlichen Grundsatzfragen an, was sich seine innerparteilichen Gegner zunutze machten. Diese fanden sich im Kreis um den – mit Oettingers helfender Hand – in den Ruhestand verfrachteten Ministerpräsidenten Erwin Teufel.

Oettinger als Verdränger und Vertuscher

Jedenfalls: Bei der Vorbereitung von Oettingers Trauerrede auf Filbinger war der schwierige historische Kontext von Filbingers Wirken als NS-Marinerichter im Zweiten Weltkrieg durchaus thematisiert und die Zuschreibung als angeblicher NS-Gegner bewusst gesetzt worden. Die Trauerrede schrieb ein früherer Mitarbeiter des erzkonservativen Stuttgarter Publizisten und Philosophen Günter Rohrmoser, der sich als Mitstreiter Filbingers wider den 68-er Geist hervorgetan hatte.

Doch die Verklärung Filbingers als NS-Gegner erwies sich als Schuss ins Knie. Ohne die geschichtspolitische Dimension seiner Äußerung richtig zu begreifen, eröffnete Oettinger ein Nachhutgefecht um die Deutung der NS-Vergangenheit. Oettinger begab sich ins Lager des Geschichtsrevisionismus, ins Lager der Verdränger, Vertuscher und Beschöniger.

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1978: Buch über Filbingers Wirken schlägt Wellen

Wie war die Affäre Filbinger ins Rollen gekommen? Im Februar 1978 hatte die Wochenzeitung „Die Zeit“ eine Leseprobe aus einer noch unveröffentlichten, mit zeithistorischen Betrachtungen durchsetzten Erzählung des Schriftstellers Rolf Hochhuth abgedruckt, die dann unter dem Titel „Eine Liebe in Deutschland“ veröffentlicht wurde.

Das Buch handelt von der verbotenen Liebe zwischen der Gemüsehändlerin Pauline und dem polnischen Kriegsgefangenen Stanislaw. Die Romanze endet tragisch, Pauline landet im Konzentrationslager, „Stani“ wird gehängt. Hochhuth hatte bereits mit dem „Stellvertreter“ – einem Theaterstück über das Schweigen von Papst Pius XII. über den Holocaust – einen Skandal ausgelöst. Nun machte er das bisher nur schemenhafte bis gar nicht bekannte Wirken Filbingers als Angehöriger der NS-Militärjustiz publik; er nannte ihn einen „furchtbaren Juristen“, der nur wegen des Schweigens derjenigen, die ihn kannten, auf freiem Fuß sei. Letzteres musste Hochhuth nach einer Klage zurücknehmen, doch den „furchtbaren Juristen“ wertete das Landgericht Stuttgart als zulässige Meinungsäußerung.

Filbingers Erfolge

Filbinger war zu jener Zeit ein angesehener, rechtskonservativ profilierter Ministerpräsident, der bei der Landtagswahl 1976 die CDU mit fast 57 Prozent Stimmenanteil auf eine nie wieder erreichte Höhe geführt hatte. Er verkörperte den starken Staat, er kämpfte gegen die sozialliberale Ostpolitik und sträubte sich gegen die Reform des Abtreibungsrechts.

Die List der Geschichte wollte es, dass ausgerechnet dieser Linken-Fresser mit seinem Plan, im südbadischen Wyhl einen Atomreaktor in Betrieb zu nehmen, zum Entstehen der Grünen beitrug. Das Atom-Projekt scheiterte, obwohl Filbinger 1975 in einer Regierungserklärung im Landtag düster voraussagte, ohne den Meiler würden im Land bald die Lichter ausgehen.

Kampf um die Geschichte

Im Jahr 1978 gab es in Westdeutschland noch keinen gesicherten Konsens über die Deutschen und Deutschland im Nationalsozialismus – jedenfalls unterhalb der unbestreitbaren Tatsache, dass der Nationalsozialismus einen Völkermord zu verantworten hatte und der Weltkrieg ja doch eine schlimme Sache gewesen war. Wenigstes um diese Erkenntnis kam keiner herum.

Doch gut 30 Jahren nach dem politisch-moralischen Totalbankrott Deutschlands saßen immer noch Täter und Mitläufer von damals in ihren Ämtern und beschwiegen die Vergangenheit. Wer mit eigenem Fehlverhalten, eigenen Verbrechen gar konfrontiert wurde, berief sich auf Befehlsnotstand. Noch immer wurde so strikt wie irreführend zwischen einem möglichst eng gehaltenen Kreis von NS-Tätern und einer angeblich sauber gebliebenen Wehrmacht unterschieden.

Filbingers Vergangenheit in der Militärjustiz

Filbinger sah sich als Repräsentant einer zu Unrecht „geschmähten Generation“. Während seiner Juristenausbildung hatte er – wohl eher aus pragmatischen Gründen – erst bei der SA, dann bei der NSDAP angedockt. 1940 meldete er sich zur Marine und wollte angeblich auf ein U-Boot. Er wurde dann aber in die Militärjustiz berufen über die der Bundesgerichtshof 1995 befand, dass es sich um eine Terrorjustiz gehandelte habe, deren Blutrichter sich eigentlich wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten verantworten müssen.

Mehr als 30 000 Todesurteile verhängte die NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg, die meisten wurden auch vollstreckt. Zum Vergleich: Für den Ersten Weltkrieg sind 150 Todesurteile gegen deutsche Soldaten überliefert, davon wurden lediglich 48 vollstreckt.

Wer war der Matrose Walter Gröger?

Der Marinestabsrichter Filbinger war an verschiedenen Militärgerichten an den deutschen Küsten sowie in Norwegen tätig. In der Mehrzahl der Fälle ging es um Diebstahl, Entfernung von der Truppe oder Wachvergehen. Er war aber auch an Todesurteilen beteiligt, die erst in der Folge der juristischen Auseinandersetzung mit dem Schriftsteller Hochhuth bekannt wurden.

Der bekannteste Fall war jener des Matrosen Walter Gröger, der im Winter 1943 in Oslo bei einer Norwegerin unterkroch, um sich nach Schweden abzusetzen. Er habe den Krieg gehasst und nicht mehr kämpfen wollen, berichtete seine Freundin nach ihrer Verhaftung. Im März 1944 verurteilte das Kriegsgericht Gröger wegen Fahnenflucht zu acht Jahren Zuchthaus, doch der zuständige Flottenchef verlangte als „Gerichtsherr“ die Todesstrafe.

So lautete dann auch im zweiten Anlauf das Urteil – auf Antrag Filbingers, der erst zu diesem Zeitpunkt mit dem Verfahren betraut wurde. Nicht als Richter, sondern als Ankläger. Später verteidigte sich Filbinger mit dem Hinweis, niemand sei durch ihn als Marinerichter zu Tode gekommen. Das war spitzfindig, aber richtig. Im Fall Gröger fungierte er ja nicht als Richter, er sprach das Todesurteil nicht aus, er forderte es „nur“. Nach der Intervention des Flottenchefs hätte er nicht anders handeln können, beteuerte Filbinger später.

Filbinger rechtfertigt Todesurteil

Dem widerspricht der Militärhistoriker Wolfram Wette („Filbinger – eine deutsche Karriere“): Der damalige Marinerichter habe durchaus über einen eigenen Handlungsspielraum verfügt. „Aber er wurde von dem Konformisten Filbinger weder gesucht noch genutzt, weil er die Todesstrafe für diesen ‚hoffnungslosen Schwächling‘ – so hatte ihn dessen direkter militärischer Vorgesetzter bezeichnet – grundsätzlich für richtig hielt.“

Gröger war 23 Jahre alt, als er starb. Filbinger versuchte sich später dadurch zu rechtfertigen, indem er das Todesurteil in den Kontext der Rettungsaktion für ostdeutsche Flüchtlinge über die Ostsee im Frühjahr 1945 stellte. Der Matrose Gröger, so der Subtext, habe sich mit seiner Fahnenflucht diesem humanen Dienst entzogen. Doch dabei handelte es sich um eine für Filbingers Verteidigung typische Kulissenschieberei: Die Desertion, für welche Gröger im März 1945 hingerichtet wurde, hatte dieser ja bereits 1943 begangen. „Wer meuterte, gefährdete das Ganze“, verteidigte sich Filbinger in späten Jahren. Aber war das Ganze nicht ein Verbrechen?

Weitere Todesurteile Filbingers

Zwei Todesurteile sind überliefert, die Filbinger direkt als Richter zu verantworten hatte, wiederum wegen Fahnenflucht. Im Morgengrauen des 15. März 1945, der Tag vor der Hinrichtung Grögers, war das Hafenschutzboot „NO 31“ aus dem norwegischen Oslofjord ausgelaufen – ins neutrale Schweden. Der Kommandant, der die Flucht verhindern wollte, wurde dabei erschossen. Den Täter verurteilte Filbinger in Abwesenheit zum Tode. Ebenso den Kommandanten des Boots „NO 21“, der sich mitsamt seiner Mannschaft kurz darauf absetzte.

Filbinger sprach später von „Phantom-Urteilen“, weil die Delinquenten vorderhand nicht greifbar waren – weshalb er die Urteile auch vergessen habe. Jedoch: Hätte Schweden sie ausgeliefert, wären die Urteile unzweifelhaft vollstreckt worden.

Das vierte Todesurteil

Ein viertes Todesurteil, das Filbinger 1943 gegen den Matrosen Herbert Günther Krämer wegen Plünderei verhängt hatte, wurde 35 Jahren später dem Ministerpräsidenten politisch zum Verhängnis, weil er zuvor gesagt hätte, dass da nichts mehr wäre. Krämer hatte nach einem Luftangriff auf Hannover aus einer Drogerie ein paar Sachen mitgehen lassen, das Todesurteil wurde schließlich, weil in seiner Härte irrwitzig, in Lagerhaft umgewandelt. Dort starb der Matrose.

Filbinger hatte das Todesurteil beantragt, nahm für sich aber in Anspruch, die Milderung in eine Freiheitsstrafe bewirkt zu haben. Deshalb habe er auch dieses Urteil vergessen. Der Ministerpräsident, der zuvor behauptet hatte, kein weiteres Urteil beantragt oder gesprochen zu haben, galt nun als „Mann, der Todesurteile vergisst“. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Erwin Teufel soll Filbinger gefragt haben, wo er denn sonst noch „herumgerichtert“ habe. Am 7. August 1978 trat dieser vom Amt des Ministerpräsidenten zurück, sein Nachfolger wurde Lothar Späth.

Filbinger hatte bei seinen Rechtfertigungen stets seine christliche Gesinnung herausgestrichen und eine weder bewiesene noch besonders glaubwürdige Nähe zum Widerstand behauptet. Er nahm für sich in Anspruch, während seiner Tätigkeit als Marinerichter dem Berliner Pfarrer Karl Heinz Möbius und dem Oberleutnant Guido Forstmaier das Leben gerettet zu haben – was Forstmaier bei einem Auftritt aus Anlass von Filbingers 90. Geburtstag 2003 bestätigte.

Spiegel: „Was damals rechtens war“

Ob Filbingers vom „Spiegel“ überlieferter Satz „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“ von ihm tatsächlich gesagt wurde oder so gemeint war, ist umstritten. Nicht nur Filbinger bestritt dies, auch sein damaliger Sprecher Gerhard Goll, der nachmalige Vorstandschef des Energieversorgers EnBW, erinnerte sich anders: Filbinger habe sagen wollen, dass in allen Kriegsnationen auf Fahnenflucht die Todesstrafe gestanden habe.

Indes: Die US-Streitkräfte exekutierten im Zweiten Weltkrieg einen einzigen Soldaten, die Briten 40 und die Franzosen 102, die Sowjets allerdings fast 160 000. Bei einer Veranstaltung anlässlich von Filbingers 100. Geburtstag 2013 sagte Goll, in der Filbinger-Krise 1978 sei es unmöglich gewesen, den Ministerpräsidenten zu einem klärenden Wort zu bewegen. „Abends war er bereit zu einer Art Entschuldigung, morgens kam er wieder ins Staatsministerium und sagte: Nein.“ Filbinger habe seine Marinerichter-Vergangenheit nicht als Gegenstand historischer Aufarbeitung verstanden, sondern als Waffe des politischen Gegners, um ihn zu vernichten.

Filbinger sah sich als Opfer

Tatsächlich klagte Filbinger für den Rest seines Lebens, ihm sei schweres Unrecht widerfahren. Er sah sich als Opfer einer Kampagne der DDR-Staatssicherheit, bestritt aber die Echtheit der vorgelegten Dokumente nicht. Sein SPD-Gegenspieler Erhard Eppler rieb sich an dem „pathologisch guten Gewissen“ Filbingers. Der Journalist und Historiker Thomas Ramge schreibt in seinem Buch über Polit-Skandale in Deutschland: „Filbinger scheiterte nicht an den Todesurteilen, an denen er als junger Marinerichter beteiligt gewesen war. Er scheiterte an seiner Uneinsichtigkeit. Er log und verbog seine normale deutschnationale Existenz zu der eines heimlichen Widerstandskämpfers. Das führte zu einer heimlichen Allergiereaktion.“

Filbinger brachte nicht Menschen im Fließbandverfahren zu Tode. Das nicht. Was ihn aber 1978 das Amt kostete, war seine ebenso selbstverliebte wie selbstherrliche Erinnerungsverweigerung, die in scharfem Kontrast stand zu seiner monstranzenhaft dargebotenen christlichen Tugendhaftigkeit. Immerhin: Sein Fall trug dazu bei, dass die Rolle der NS-Militärjustiz zunehmend kritisch hinterfragt wurde. Im Jahr 2002 hob der Bundestag die Urteile gegen Deserteure der Wehrmacht auf und rehabilitierte die Opfer.

Oettinger bedauert seine Äußerung

Im Jahr 2000 – Filbinger lebte noch, es regierte sein Nach-Nachfolger Erwin Teufel (CDU) – hatte die zuständige Fachkommission Hochhuths Buch „Eine Liebe in Deutschland“ in Baden-Württemberg als Pflichtlektüre auf den Lehrplan für das Abitur an den beruflichen Gymnasien gesetzt. Auf Weisung des Kultusministeriums verschwand es von dort aber sofort wieder – mit der fadenscheinigen Begründung, es gebe nicht genügend Sekundärliteratur dazu. Ressortchefin war die CDU-Politikerin Annette Schavan, später Bundesbildungsministerin. Die CDU zeigte sich noch mächtig genug, Geschichtsbildung zum eigenen Wohl zu lenken. Mit der Gründung des rechtsnationalen Studienzentrums Weikersheim im Jahr 1979 trug Filbinger nach dem Rücktritt seinen Teil dazu bei.

Am 16. April 2007, fünf Tage nach seiner Trauerrede auf Filbinger, knickte Oettinger ein und widerrief die Fiktion vom NS-Gegner Filbinger. Nach einer Sitzung des CDU-Bundespräsidiums in Berlin sagte er: „Ich halte meine Formulierung nicht aufrecht, sondern distanziere mich davon. Ich will deswegen hier auch mein Bedauern ausdrücken.“

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