Künftig muss erstmals bei mehr als drei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau am Tisch sitzen. Das hat der Bundestag beschlossen. Die sogenannte Frauenquote gilt jedoch nur bei großen Unternehmen.

Berlin - Große Unternehmen in Deutschland müssen künftig bei der Besetzung von Posten der höchsten Management-Ebene Frauen stärker berücksichtigen. Der Bundestag hat am Freitag das „zweite Führungspositionen-Gesetz“ beschlossen. Das Vorhaben der großen Koalition sieht vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen künftig mindestens eine Frau im Vorstand sitzen muss.

 

Bei Neubesetzungen der Posten muss darauf Rücksicht genommen werden. „Eine Bestellung eines Vorstandsmitglieds unter Verstoß gegen dieses Beteiligungsgebot ist nichtig“, heißt es im Gesetz. „Das ist ein ganz wichtiges Signal an Frauen: Euch steht alles offen“, sagte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Debatte. AfD und FDP stimmten gegen das Gesetz, Linke und Grüne enthielten sich.

Bußgelder drohen

Andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen, die nicht unter die Vorgabe fallen, sollen künftig begründen müssen, wenn sie für den Vorstand ohne Frauen planen - wenn sie also eine „Zielgröße Null“ in ihren Berichten angeben. Geschieht das nicht, drohen Bußgelder. Mit dem Gesetz werden die Berichtspflichten für Unternehmen entsprechend verschärft.

Nach Angaben der Organisation Fidar (Frauen in die Aufsichtsräte), die sich seit Jahren für das Thema einsetzt und die Entwicklung der Besetzung von Aufsichtsrats- und Vorstandsposten ständig verfolgt, fallen 66 börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen unter die neuen Vorgabe für einen Mindestanteil von Frauen im Vorstand. 24 davon haben demnach bisher keine Frau in der obersten Management-Etage. Es werde aber bereits reagiert: Seit Bekanntwerden der Gesetzespläne hätten sieben große Unternehmen weibliche Vorstandsmitglieder berufen. Nach dem Bundestagsbeschluss muss das Gesetz noch durch den Bundesrat.