Großer Interimssaal geplant Landtag rüstet sich für XXL-Parlament
Wohin mit bis zu 220 Abgeordneten? Anders als die Politik trifft die Bauverwaltung Vorsorge – mit Plänen für einen unterirdischen Interimssaal und neuen Büroraum.
Wohin mit bis zu 220 Abgeordneten? Anders als die Politik trifft die Bauverwaltung Vorsorge – mit Plänen für einen unterirdischen Interimssaal und neuen Büroraum.
Im Stuttgarter Landtag drohen nach der Wahl im März 2026 wegen vieler zusätzlicher Abgeordneter aufwendige Umbauten. Sollte das Parlament (Sollgröße: 120) auf bis zu 220 Sitze anschwellen, würde der Plenarsaal über Monate hinweg zur Baustelle. Das Finanzministerium plant daher einen „Interimsplenarsaal“ im unterirdischen Besucher- und Medienzentrum. Über entsprechende Überlegungen wurde unlängst das Präsidium des Landtags informiert, wie unsere Zeitung erfuhr. Zu den Kosten gibt es derzeit noch keine Angaben.
Die jüngsten Umfragen zur Wahl lassen eine starke Aufblähung des Parlaments erwarten. Der Wahlrechtsexperte Joachim Behnke rechnet bei bis zu sechs Fraktionen mit 180 bis 220 Abgeordneten. Dies hänge stark von der Nutzung der neu eingeführten Zweitstimme ab. Bis zu 160 Sitze ließen sich im Plenarsaal (derzeit 154) problemlos unterbringen. Je mehr es darüber hinaus werden, desto mehr Umbauten sind nötig. Die Zeit bis zur konstituierenden Sitzung am 12. Mai reiche dafür nicht aus, heißt es.
Ein externes Ausweichquartier – wie bei der Landtagssanierung vor einigen Jahren im Künstlerbund-Gebäude am Schlossplatz – ist diesmal nicht vorgesehen. Ausreichend Platz bietet laut den Planern nur das erst 2017 eröffnete Besucher- und Medienzentrum. Dort wären „gewisse Abstriche“ gegenüber dem derzeitigen Plenarsaal unvermeidlich. So gäbe es statt Tischen nur ausklappbare Schreibplatten an den Stühlen, die Plätze für Besucher und Presse müssten „eventuell reduziert werden“.
Bei der Präsentation im Präsidium soll es bei Befürwortern der Wahlrechtsreform – Grüne, CDU und SPD – Unmut über die Einschränkungen gegeben haben. Dabei sei auf die Würde des „Hohen Hauses“ verwiesen worden. Die Chefs der beiden Regierungsfraktionen, Andreas Schwarz (Grüne) und Manuel Hagel (CDU), hatten für den Fall einer starken Aufblähung eine Korrektur des Wahlrechts in Aussicht gestellt; diese griffe aber erst für die übernächste Wahl 2031.
Auch die Unterbringungen von zusätzlichen Abgeordneten und ihren Mitarbeitern stellt die Bauverwaltung vor Herausforderungen. Bei bis zu 160 Parlamentariern reiche der derzeitige Gebäudebestand aus, hieß es. Je mehr es würden, desto mehr zusätzliche Büroräume brauche man. Da deren Bereitstellung Zeit erfordere, müssten Abgeordnete und Mitarbeiter übergangsweise zusammenrücken. In die Überlegungen wird auch ein markantes Gebäude am Charlottenplatz eingezogen, das erst 2023 vom Land erworben wurde. Es soll entweder für die Landtagsverwaltung oder für zusätzliche Abgeordnetenbüros genutzt werden. Die FDP als Kritikerin der Wahlrechtsreform hatte kürzlich gewarnt, es könnten sogar „Containerdörfer im Schlossgarten“ nötig werden.