Bei der Berufungsverhandlung um eine Prügelattacke auf Fußballprofi Kevin Großkreutz wird die Jugendstrafe für einen der beiden jugendlichen Schläger neu verhandelt. Die Öffentlichkeit wird von der Verhandlung jedoch ausgeschlossen.

Stuttgart - Bei der Berufungsverhandlung um eine Prügelattacke auf Fußballprofi Kevin Großkreutz ist am Mittwoch die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Wie ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart mitteilte, wird nur die Jugendstrafe von einem der beiden verurteilten Schläger neu verhandelt. Da dieser noch 17 Jahre alt sei, müsse die Verhandlung ohne Zuschauer stattfinden. Die Hauptverhandlung sei hingegen öffentlich gewesen, weil der damalige Mittäter bereits 18 Jahre alt war. Dieser hat seine Jugendstrafe von einem Jahr und sieben Monaten Haft bereits akzeptiert.

 

Der 17-Jährige versucht in der Berufungsverhandlung am Landgericht Stuttgart, eine Reduzierung seiner Strafe zu erreichen. Das Amtsgericht Stuttgart hatte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft legte nach dem Urteil Berufung ein.

Beide waren wegen einer nächtlichen Prügelattacke auf den Fußballstar verurteilt worden. Die Schlägerei im Februar hatte den VfB Stuttgart veranlasst, sich vom heute 29 Jahre alten Weltmeister von 2014 zu trennen. Er wechselte zu Darmstadt 98.

Da es in der Berufungsverhandlung nicht mehr um den Tatvorwurf ging, wurden keine Zeugen mehr gehört. Ein Urteil wurde dem Sprecher des Landgerichts zufolge noch am Mittwoch erwartet.