Aus Sicht einer Schönbergerin gebricht es einem Großplakat der Grünen zur Landtagswahl am Waldesrand an dem beworbenen Augenmaß. Sie beschwert sich bei der Stadt über den Standort am Königsträßle. Das hat Konsequenzen.

Degerloch/Schönberg - Das war ihr dann doch zu viel des Grünen im Grünen: Anfang der Woche ist eine Schönbergerin von Degerloch das Königsträßle gen Heimat gefahren, als plötzlich Winfried Kretschmann in Überlebensgröße vor ihr auftauchte und für „Verantwortung und Augenmaß“ warb. Doch genau dieses Augenmaß sprach die 58-Jährige, die aufgrund ihres Bekanntheitsgrades im Ort nicht namentlich genannt werden möchte, den Grünen angesichts des großen Wahlplakates zur Landtagswahl ab: „Ich finde es schlichtweg zu groß – und ich finde es schräg, dass ausgerechnet die Grünen ein Wahlplakat mitten in den Wald stellen.“

 

Obschon die Lehrerin der Partei nach eigener Aussage eigentlich nicht abgeneigt ist, störte sie der Anblick derart, dass sie nicht nur unsere Redaktion, sondern auch das Beschwerdemanagement der Stadt Stuttgart darauf aufmerksam machte. Letztere versprach, der Sache nachzugehen – und teilte ihr anderntags mit, dass es sich tatsächlich um einen Fall des Wildplakatierens im Wald handle und die Partei das Plakat zu entfernen habe. Seit Mittwoch steht es nun an der vom Amt für öffentliche Ordnung dafür vorgesehenen Stelle, 200 Meter weiter am Bofistweg, in direkter Nachbarschaft zur Wahlwerbung der SPD.

Nicht gefährden, nicht beschädigen

Auch der Degerlocher Förster Sebastian Pizur hatte das Plakat gesehen und das Ordnungsamt darauf aufmerksam gemacht: „Ich muss hier in zwei Wochen Bäume fällen, und da hätte das Plakat gestört“, sagt er auf Nachfrage.

Ohnehin ist Wahlwerbung im Wald, egal wie passend die Parteifarbe ist, in der Regel nicht erlaubt. „Der Wald und auch Waldstraßen bleiben traditionell frei von Wahlwerbung, auch wegen der Erholungsfunktion des Waldes“, erklärt Uwe Czier, Sachgebietsleiter der Straßenverkehrsbehörde im Amt für öffentliche Ordnung. Dass der Wesselmann, wie Wahlplakate dieser Größe auch genannt werden, 200 Meter von einer der über 400 im Stadtgebiet erlaubten Standorte für Großplakate gelandet ist, liegt laut Czier an der Aufstellerfirma. Er habe aber die Erfahrung gemacht, dass die Parteien schnell reagieren, wenn ein Plakat beanstandet wird.

Generell gelte, dass die Wahlwerbung keine Gefährdung und keine Beschädigungen verursachen dürfe. Was Czier nicht sagt, aber auf der Hand liegt: Parteien sollten weder wildplakatieren noch fürs Wild plakatieren.