Sonderschule oder Regelschule? Die Eltern dürfen künftig wählen, wohin sie ihr behindertes Kind schicken. Das sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Inklusion vor. Trotzdem sind Enttäuschungen programmiert.
Stuttgart - Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) sprach von „einer der wichtigsten Reformen im Schulbereich“, Kultusminister Andreas Stoch (SPD) erkannte in der Änderung des Schulgesetzes einen „Paradigmenwechsel“. Große Worte also. Und tatsächlich: Mit dem am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf entfällt im Land die Sonderschulpflicht. Eltern können künftig wählen, ob ihr behindertes Kind eine Allgemeinschule oder eine Sonderschule besucht. Demnach sind zumindest der Theorie nach künftig alle Schulen auch Inklusionsschulen, sofern es sich nicht um gymnasiale Oberstufen oder Berufliche Schulen handelt. Im neuen Schulgesetz findet sich ausdrücklich der Passus, dass ein gemeinsamer Unterricht auch dann möglich ist, wenn das behinderte Kind das Ziel des jeweiligen Bildungsgangs nicht erreichen kann. Es wird dann ein „zieldifferenter Unterricht“ erteilt.
Kein Anspruch auf eine bestimmte Schulart
Was das allerdings für die Zukunft bedeutet, liegt noch etwas im Dunkeln. Denn es wird auch künftig den Eltern nicht ohne weiteres möglich sein, ihr Kind gezielt auf ein bestimmte Schule zu schicken – etwa auf jene, die die Nachbarskinder oder die Freunde aus dem Kindergarten besuchen. Die Eltern haben auch keinen Anspruch darauf, eine bestimmte Schulart – zum Beispiel die Realschule – zu wählen. Die Feinsteuerung obliegt der Bildungswegekonferenz, in der das Schulamt den Ton angibt. „Wir werden auch künftig Elternwünsche haben, die nicht erfüllbar sind“, sagte Stoch. Der Kultusminister befürwortet „gruppenbezogene Angebote“ an den Allgemeinschulen. Es sollen also möglichst mehrere behinderte Kinder gemeinsam auf eine Allgemeinschule gehen. Das wiederum ist aber mehr, als in anderen Bundländern geboten wird. Dort existieren bestimmte Schwerpunktschulen für Kinder mit Behinderungen. Dieser Schultypus wird auch von den Kommunalverbänden in Baden-Württemberg favorisiert, weil er es ermöglicht, die Ressourcen auf eine überschaubare Anzahl von Standorten zu konzentrieren. Stoch räumte ein: „Wir alle wissen nicht, wie die Eltern mit dem Angebot umgehen.“ Nach den Erfahrungen in Modellversuchen ist damit zu rechnen, dass etwa ein Viertel der Eltern ihr behindertes Kind auf eine Allgemeinschule schicken. Doch mit der Änderung des Schulgesetzes kommt Dynamik in das Thema. Die Zahl kann also noch nach oben gehen.
Die Sonderschulen bleiben
Nach Ansicht des Städtetages streut die Landesregierung den Eltern Sand in die Augen. Es werde für die Kinder eben nicht so einfach sein, ihr Kind an der gewünschten Schule unterzubringen. Zumal auch Kultusminister Stoch versicherte: „Die Sonderschulen werden durch den Prozess der Inklusion nicht abgeschafft.“ Der Elternverein „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ warf Stoch denn auch vor, die Landesregierung handle halbherzig und wolle es sich mit niemandem verscherzen, weshalb es weiterhin alle neun Sonderschularten sowie die Außenklassen der Sonderschulen an den Allgemeinschulen gebe. Laut FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke besticht der Gesetzentwurf durch „Besorgnis erregende Unschärfe“.
Nach den Berechnungen des Kultusministeriums werden bis zum Schuljahr 2022/23 insgesamt 1350 neue Lehrerstellen nötig sein, die jährlich 97 Millionen Euro kosten. Zudem übernimmt das Land im Endausbau bis zu 30 Millionen Euro im Schuljahr für Schulassistenten, Schülerbeförderung und mögliche Umbauten an den Schulen. Darauf hatten sich das Land und die Kommunen als Schulträger geeinigt. Für die Schulassistenten erkannte das Land eine rechtlich verbindliche Zahlungspflicht (Konnexität) nicht an. Es betrachtet die Zahlungen als freiwillige Leistungen. Darüber gibt es noch Streit. Ministerpräsident Kretschmann sagte, die Konnexität liege nicht vor, aber das Land lasse die Kommunen auch künftig nicht hängen.