Eine grün-schwarze Vermittlungsgruppe hat die Arbeit aufgenommen, sie will den Streit um das Wahlrecht beenden.

Stuttgart - Wer auf ein besseres Landtagswahlrecht hofft, muss sich noch gedulden. „Es war ein erstes konstruktives Gespräch in einer konstruktiven Atmosphäre“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Ergebnisse lägen noch keine vor, aber „es eilt ja jetzt auch nicht“. In vier Wochen werde sich die Arbeitsgruppe wieder treffen, über die Inhalte sei Stillschweigen vereinbart worden.

 

Vor der Kabinettsitzung am Dienstagmorgen hatte sich Kretschmann in einer kleinen Runde mit Landtagsabgeordneten und der Parteispitze von Grünen und CDU getroffen, um wieder Bewegung in die Wahlrechtsreform zu bringen. Durch eine überraschende Abstimmung in der CDU-Fraktion vor zwei Wochen waren die mit den Grünen geplanten Gespräche über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform geplatzt. Spekulationen über einen Machtkampf zwischen CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart und CDU-Landeschef Thomas Strobl machten die Runde, sogar von einer Koalitionskrise war die Rede. Ziel der geplanten Wahlrechtsänderung ist, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Mit einem Frauenanteil von 25,9 Prozent zählt Baden-Württemberg bundesweit zu den Schlusslichtern. Die an der Abstimmung teilnehmenden CDU-Abgeordneten lehnten eine Änderung ab, weil sie Nachteile für ihre Wiederwahl befürchten.

Liste soll Frauen stärken

Anders als bei den Bundestagswahlen und in anderen Ländern haben die Wähler im Südwesten bei der Landtagswahl nur eine Stimme. 70 Abgeordnete werden direkt gewählt – das sind diejenigen, die in den 70 Wahlkreisen jeweils die meisten Stimmen geholt haben. Bis 2006 waren das fast ausschließlich die CDU-Kandidaten. Diese Direktmandate sollen gemäß der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auch weiterhin erhalten bleiben.

Weitere 50 Mandate werden derzeit über die so genannte Zweitauszählung verteilt, dazu kommen gegebenenfalls noch Überhang- und Ausgleichsmandate. Derzeit gehören dem Landtag 143 Abgeordnete an. Würde der Koalitionsvertrag umgesetzt, sollen diese 50 Mandate nicht mehr nach dem Stimmenanteil der jeweiligen Kandidaten vergeben werden. Stattdessen stellen die Parteien eine feste Liste auf, anhand derer die Plätze verteilt werden. Durch die Nominierung von Frauen auf aussichtsreichen Plätzen könnten die Parteien sicherstellen, dass mehr Frauen in den Landtag kommen. Würden die Kandidaten wie bisher von Kreisverbänden nominiert, wäre auch die Verankerung im Wahlkreis unverändert. Auf eine solche Änderung drängen auch Teile der CDU, unter anderem die Frauenunion und die Junge Union. Damit könnten beispielsweise auch jüngere Kandidaten oder Bewerber aus Großstädten auf der Liste abgesichert werden – seit der Landtagswahl 2016 haben die Großstädte im Südwesten keine CDU-Abgeordneten mehr, weil die Grünen dort die meisten Stimmen erhielten. In einem Mannheimer Wahlkreis und in Pforzheim holte die AfD die Direktmandate. Erst wenn sich Grüne und CDU auf ein Modell geeinigt haben, sollen die anderen Fraktionen einbezogen werden, heißt es aus Koalitionskreisen.