Beim Nachtragshaushalt der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg besteht aus Sicht des Rechnungshof noch Erläuterungsbedarf.

Heilbronn/Karlsruhe - Der Landesrechnungshof hat den Nachtragshaushalt der grün-schwarzen Koalition mit neuen Schulden mit einem großen Fragezeichen versehen. „Die Schuldenbremse erfordert eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes, wofür aus Sicht des Rechnungshofs allerdings noch Erläuterungsbedarf besteht“, sagte der Präsident des Rechnungshofs, Günther Benz, der „Heilbronner Stimme“ und dem „Südkurier“ (Dienstag). Grün-Schwarz will wegen der Corona-Krise erneut die Schuldenbremse umgehen und 1,2 Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen. Benz fragt sich, „ob die Finanzierung dieses Bedarfs über neue Schulden tatsächlich ohne Alternative ist, zumal für das Jahr 2020 ein Rechnungsüberschuss in nennenswerter Höhe prognostiziert wird“.

 

Der oberste Rechnungsprüfer forderte die Landesregierung zu einem rigiden Sparkurs auf. So müssten zunächst die für coronabedingte Maßnahmen bereitgestellten Kredite wieder getilgt werden, soweit sie nicht benötigt werden. Dies gelte auch für den bisher ungenutzten Hilfsfonds für mittlere Firmen, der mit einer Milliarde Euro gefüllt ist. „Weitere Einsparmöglichkeiten bestehen in der konsequenten Streichung von Ausgaberesten. Ansonsten gilt, dass alle Personalausgaben und Förderprogramme auf den Prüfstand gestellt werden müssen“, sagte Benz den Zeitung.

Nachtragsetat soll am Mittwoch in den Landtag zur Beratung eingebracht werden

Grün-Schwarz will den Nachtragsetat am Mittwoch in den Landtag zur ersten Beratung einbringen. Am Wochenende hatten die Spitzen der Koalition erklärt, im kommenden Jahr keine neuen Schulden mehr aufnehmen zu wollen. Nach den Eckpunkten des Finanzministeriums ist das nur möglich, weil die Koalition noch über Haushaltsreste und nicht genutzte Verschuldungsrechte aus dem Jahr 2020 in Höhe von 2,6 Milliarden Euro verfügt.

Benz forderte die Regierung zudem auf, die Ausgaben für neues Personal zu überprüfen. Zwar könne es bei Regierungsbildungen zu organisatorischen Umbildungen kommen. „Gerade in finanzpolitischen Ausnahmesituationen mit hohen Sparzwängen sollten dadurch bedingte Mehrausgaben jedoch auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden“, mahnte der Rechnungshofpräsident. Grün-Schwarz hatte ein neues Bauministerium und vier weitere Staatssekretärsposten geschaffen.