Der Grüne Bundespolitiker Konstantin von Notz verdammt das neue Gesetz gegen Hetze im Netz nicht in Bausch und Bogen, sieht aber viel Optimierungsbedarf.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Seit einem Jahr ist das Gesetz mit dem Monster-Namen in Kraft: Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es soll die Hetze im Internet bekämpfen. Doch die erste Bilanz fällt durchwachsen aus.

 

Herr von Notz, der Deutsche Journalistenverband nennt das NetzDG ein „Gaga-Gesetz“. Sehen Sie das auch so?

Die Intention des Gesetzes ist nachvollziehbar und – wie ich finde – auch ehrbar. Der massiven Hetze in den sozialen Netzwerken müssen wir rechtsstaatlich Einhalt gebieten. Die große Koalition hat das Thema erst über Jahre verschlafen und dann ein handwerklich schlechtes Gesetz vorgelegt.

Wie hat sich das Gesetz in der Praxis bewährt?

Apokalyptische Visionen haben sich nicht bestätigt. Weder ist es ein Instrument, um die Meinungsfreiheit final zu ersticken, noch ein Mittel, was zu einer Zeitenwende bei den völlig aus den Fugen geratenen Umgangsformen im Netz geführt hätte. Deswegen sehen wir uns in der Kritik bestätigt, dass dieses Gesetz schlecht gemacht und umgesetzt wird. Das Strafgesetzbuch darf nicht umgangen werden, vor allem nicht bei schweren Beleidigungen oder gar Volksverhetzung. Solche Dinge sollten nicht nur verborgen, sondern auch gelöscht und gerichtlich verfolgt werden. Letzteres geschieht heute in der Regel jedoch nicht. Dafür müssten die Justizbehörden gut genug ausgestattet sein.

Wird generell zu lasch gelöscht oder zu schematisch?

Da unterscheiden sich die Anbieter stark. Man kann auch noch kein verlässliches Bild für eine abschließende Wertung sehen. Manche machen das sehr ernst und gewissenhaft, andere weiterhin viel zu lax und vor allem entlang selbst gesteckter Standards statt entlang klarer Vorgaben des nationalen Gesetzgebers. Eine der Herausforderungen ist sicherlich, da zu einer gleichförmigen Prozedur zu kommen.

Wie könnte man das optimieren?

Ganz wichtig wäre es, dass nicht nur Klarheit besteht, was zu löschen ist, sondern auch, wann eine Korrektur der Löschung vorzunehmen ist. Ein Beschwerdemanagement und Möglichkeiten der Überprüfung fehlen jedoch bislang völlig. Und wir halten es für wichtig, dass bei strafrelevanten Vorgängen auch Strafanzeige erstattet wird. Klare Rechtsverstöße dürfen nicht sanktionslos bleiben. Auf Marktplätzen wie im Internet muss gelten, dass Leute, die beleidigen, verleumden, verhetzen mit Strafe rechnen müssen.

Haben Sie keine Bedenken dagegen, dass hier die Kontrolle über ein Grundrecht wie die Meinungsfreiheit an private Unternehmen ausgelagert wird?

Doch, natürlich. Das war und ist ja ein Kernpunkt unserer Kritik. Deshalb haben wir einen rechtsstaatlich geerdeten Alternativvorschlag vorgelegt. Wir sind der Ansicht: Am Ende des Tages muss ein Gericht klären, was von der Meinungsfreiheit noch gedeckt ist und was nicht. Das ist ein komplizierter Prozess – war es aber auch schon vor Erfindung des Internets. Solche Grundsatzfragen darf man nicht an Unternehmen wie Facebook delegieren, nur weil das für den Rechtsstaat kostengünstiger ist.

Die FDP klagt gegen das NetzDG. Warum schließen sich die Grünen dieser Klage nicht an?

Ganz einfach: Weil wir das Gesetz nicht in der Pauschalität und irritierenden Einigkeit von FDP und AfD ablehnen. Wir halten es schon für dringend notwendig, Hass und Hetze im Netz einzudämmen. Wir haben ein gesellschaftliches Problem und müssen einen Weg finden, wie wir es in den Griff bekommen. Deshalb ist es uns zu schlicht, das Gesetz einfach wieder kippen zu wollen – und damit auch die sinnvollen Dinge zu beerdigen.