Das mehrjährige Flugverbot am Auffüllberg Grüner Heiner in Weilimdorf soll aufgehoben werden. Der Verein „IG Heiner“ übernimmt die Flugleitung. Die Genehmigung ist an einige Bedingungen geknüpft.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Weilimdorf - Die Chancen stehen gut, dass die Modellsegelflieger am Auffüllberg in diesem Frühjahr wieder in den Weilimdorfer Himmel steigen dürfen. Fast drei Jahre lang galt dort ein generelles Flugverbot. Die Stadt Stuttgart und der eigens für den Flugbetrieb gegründete Verein IG Heiner haben sich nun auf einen Vertrag über die Nutzung der Fläche verständigt. Aktuell seien zwar noch kleinere Änderungen nötig, im Wesentlichen herrscht jedoch Konsens, welche Voraussetzungen für einen geregelten Flugbetrieb künftig gelten. Oberbürgermeister Fritz Kuhn teilt auf eine Anfrage der Fraktion der Freien Wähler im Gemeinderat mit, dass die Vertragsunterzeichnung voraussichtlich noch im März erfolgen kann.

 

Der Modellsegelflugverein IG Heiner tritt künftig als Betreiber der Startstellen am Berg auf und bekommt das „zivile Hausrecht“ gegenüber allen Modellflugpiloten am gesamten Berg übertragen. Dies soll einen „geordneten Flugbetrieb“ gewährleisten. „Ein Flugbetrieb ist nur erlaubt, wenn ein Flugleiter des IG Heiner anwesend ist“, teilt der Vereinsvorsitzende Martin Röttgen auf Nachfrage unserer Zeitung mit. „Ansonsten gilt ein Flugverbot.“ Der Flugleiter ist verantwortlich, dass die Ordnungsvorschriften eingehalten werden, und dazu berechtigt, Flugverbote auszusprechen.

Maximal sechs Flugzeuge gleichzeitig

„Es dürfen maximal sechs Segelflugmodelle gleichzeitig betrieben werden“, erklärt Röttgen. Keines dürfe schwerer als fünf Kilo sein, jedes müsse mit einem feuerfesten Namens- und Adressschild des Halters versehen sein. Hubschrauber, Drohnen, Speed-, Motor- Pylon- und First-Person-View-Modelle seien nicht gestattet. Lediglich Hilfsmotoren seien bei den Modellsegelflugzeugen erlaubt. Jeder Pilot muss einen entsprechenden Kenntnisnachweis erbringen. Außerdem muss jeder, der sein Flugzeug fliegen lassen möchte, eine besondere Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Deckungssumme außerhalb zugelassener Modellfluggelände abgeschlossen haben. Wer kein Mitglied im IG Heiner ist, zahlt eine Tagesgebühr. „Selbstverständlich muss eine sichere Flugtechnik eingesetzt werden“, sagt Röttgen. „Die Fernsteuerung und die Flugmodelle müssen in ordnungsgemäßem und flugtüchtigem Zustand sein.“

Das Amt für Umweltschutz sieht keine naturschutzrechtlichen Einwände. Allerdings gilt es, zusätzlich gewisse Rahmenbedingungen einzuhalten: Unter anderem wird das Zeitfenster für den Flugbetrieb von Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang beschränkt. Bei Veranstaltungen am Grünen Heiner oder bei Grünschnittarbeiten gilt ein generelles Flugverbot. Bei Regen, Gewitter und Sturm müssen die Flugzeuge am Boden bleiben. Zusätzlich wird der Verein permanente und mobile Hinweisschilder aufstellen, um auf den Betrieb an der jeweiligen Startstelle hinzuweisen. Oberbürgermeister Kuhn: „Zur Erfüllung der Kontrollpflichten als Grundstückseigentümer und zur Einhaltung der Vertragsregelungen wird das Garten-, Friedhofs- und Forstamt eventuell eine Firma beauftragen.“

Ein Todesfall zum Jahreswechsel 2012/2013

Die Wiedereröffnung des Flugbetriebes soll mit einem kleinen Fest gefeiert werden, zu dem Vertreter aus Verwaltung, Politik, dem Verein und andere Interessierte eingeladen werden, sagt Röttgen. Ein Termin stehe allerdings noch nicht fest.

Das Flugverbot am Grünen Heiner war im März 2016 nach einem Beinaheunfall mit einer Schülergruppe ausgesprochen worden. Seinerzeit konnte kein Pilot des Modellflugzeuges ermittelt werden. Drei Jahre zuvor hatte es sogar einen tödlichen Unfall gegeben. Ein Mann war von einem außer Kontrolle geratenen Modellsegelfliegers am Kopf getroffen worden und seinen Verletzungen erlegen. Damals hatte sich der Pilot seiner Verantwortung gestellt und war freigesprochen worden.