Grundgesetz 1949 Kommentar in der Böblinger Post: „Keiner ist so recht damit zufrieden“
Im Frühjahr 1949 dominieren die Debatten um das Grundgesetz die Schlagzeilen. Artikel und Kommentare geben spannende Einblicke in eine turbulente Zeit.
Im Frühjahr 1949 dominieren die Debatten um das Grundgesetz die Schlagzeilen. Artikel und Kommentare geben spannende Einblicke in eine turbulente Zeit.
Der 23. Mai 1949 ist einer der wichtigsten Tage in der deutschen Geschichte: Das Grundgesetz wurde damals verkündet. Doch in seinem Geburtsjahr spielt es am 24. Mai auf der Titelseite der „Böblinger Post“ (später wieder „Böblinger Bote“) nicht die Hauptrolle. Stattdessen lautet die Überschrift des Aufmachers: „Deutschland-Konferenz hat begonnen“. Erst weiter unten auf der Seite heißt es „Westdeutsches Grundgesetz verkündet“.
War das Ereignis den Menschen im Kreis Böblingen damals etwa nicht wichtig? Ganz im Gegenteil! Nur: Der 23. Mai stand für sie am Ende eines langen Prozesses. Ab April 1949 berichtet die „Böblinger Post“ beinahe täglich über die Fort- und Rückschritte, die Deutschland auf dem Weg zu einer Verfassung macht.
Überhaupt war die Zeitung erst von diesem Frühjahr an nach fünf Jahren wieder erschienen. In den Kriegsjahren war die Druckerei zerstört worden, die Zeitung zuletzt gleichgeschaltet. Nach dem Krieg fehlte zunächst die Erlaubnis der Besatzungsmächte, die Zeitung wieder aufleben zu lassen. Erst im Frühjahr 1949 erhielt sie eine Lizenz der amerikanischen Militärregierung.
Die ersten Probeausgaben erschienen im März, der 1. April markierte die Wiedergeburt der Zeitung. Zunächst als „Böblinger Post“, einer „unabhängigen Tageszeitung“ der „Schwäbischen Post“ in Aalen. Am 4. Juli 1949 ging sie wieder in den Besitz der Verlegerfamilie Schlecht über und erschien seit dem 6. Dezember 1949 wieder als „Böblinger Bote“.
Zurück zum Grundgesetz: Seit Mitte 1948 beriet, debattierte und tüftelte der Parlamentarische Rat, die verfassungsgebende Versammlung, über Entwürfe für das Grundgesetz. Alles geschah in enger Abstimmung mit den Alliierten, die auch später noch ein Vorbehaltsrecht besaßen.
Der Zweite Weltkrieg und die NS-Zeit mit all ihren Gräueln waren zu dieser Zeit vier Jahre vorbei. Deutschland unter den vier Siegermächten – Großbritannien, USA, Frankreich und Sowjetunion – aufgeteilt. Das Grundgesetz sollte den Weg zu einem souveränen und demokratischen Staat ebnen.
Die Artikel in der „Böblinger Post“ machen deutlich, dass das Grundgesetz als Provisorium behandelt wurde. Trotzdem war klar: Es geht um eine wichtige Angelegenheit, um eine große Chance, die allerdings auch – als Kehrseite der Medaille – den Verlust der Sowjetischen Besatzungszone, also Ostdeutschlands, bedeutet.
Während in den Randspalten Heimkehrer aus russischer Kriegsgefangenschaft genannt werden, ist in den großen Artikeln über das Grundgesetz von Kompromissvorschlägen, Absprachen und letzten Versuchen der Einigung zu lesen. Im Zentrum der Debatten standen damals die Finanzierungsfrage und der Einfluss der Alliierten.
Es ging darum, ob der neue Staat eine Bundes- oder Landesfinanzverwaltung bekommen solle – wer also Steuern einziehen und verwalten darf. Die Alliierten strebten eine Länderfinanzverwaltung an, die SPD pochte als stärkste Gegnerin dieser Lösung auf eine Bundesfinanzverwaltung.
Am Ende einigte man sich, so schreibt es die Bundeszentrale für politische Bildung, auf eine Misch-Finanzverwaltung von Bund und Ländern sowie einen Finanzausgleich zwischen den Ländern und einen Bundeszuschuss. Also auf das, was wir heute noch kennen.
Allem Streit zum Trotz gelingt am Ende der Kompromiss. Am 26. April titelt die „Böblinger Post“ groß: „Einigung über das Grundgesetz“, in der Unterzeile ist von einem „historischen Tag“ die Rede. Wenig später, am 7. Mai, folgt die Ankündigung: „Grundgesetz wird morgen verabschiedet“.
Dann, am Sonntag, dem 8. Mai, ist es soweit: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird verabschiedet. Die „Böblinger Post“ macht mit dieser Nachricht am Montag auf und druckt in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben das Grundgesetz in voller Länge ab.
Ein Redakteur der „Böblinger Post“ – vermutlich Hans A. Bausch, der später unter anderem beim SWR arbeitet – ordnet den Tag in einem Leitartikel ein. Für den Autor ist das Grundgesetz vor allem ein wichtiger Schritt hin zur Souveränität Deutschlands. „Das bedeutet für uns, dass der westdeutsche Staat in seiner Geburtsstunde anfängt, ein bescheidenes Subjekt der internationalen Politik zu sein.“
Einen „Anlass zu Freudenjubel“ sieht er jedoch nicht. Zu groß ist ihm die Einmischung der Alliierten und ihr anhaltender Einfluss. Das Grundgesetz sei unter zähem Ringen entstanden. „Keiner ist so recht damit zufrieden“, konstatiert er.
Die Bedeutung des Datums der Verabschiedung, der 8. Mai, an dem der Zweite Weltkrieg in Europa zu Ende ging, entgeht ihm nicht. Er spricht von einem „zweiten 8. Mai“, der kein Tag absoluter Freiheit sein könne. „Er steht im Schatten der deutschen Geschichte der letzten 16 Jahre; und diese Schatten sind schwarze Schatten.“
Trotzdem: Für ihn gibt es genug Gründe, den „zweiten 8. Mai“ zu würdigen. Umso verwunderter zeigt er sich, wie schwierig es offenbar war, die Lesung des Grundgesetzes im Radio zu verfolgen. „Vergebens drehten wir an der Skala unserer Rundfunkgeräte“, schreibt er. Aber: „Wir hörten nur Motorengebrumm, Fußballgeschrei, Tanzmusik und lyrische Gedichte.“
Zumindest bei Radio Stuttgart, in London und – „ein Trost“ – später beim Hamburger Radio findet er Sender, die die Lesung des Grundgesetzes übertragen – und ihm ermöglichen, bei der Geburtsstunde der deutschen Verfassung live dabeizusein.
Deutsche Mark
Die Währungsreform fand noch vor der Verabschiedung des Grundgesetzes und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland statt. Am 21. Juni 1948 löste die Deutsche Mark die Reichsmark in den westlichen Besatzungszonen ab. In der sowjetischen Besatzungszone wurde am 24. Juli eine Währung eingeführt, die ebenfalls Deutsche Mark hieß.
Gründung Bundesrepublik
Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes im Mai 1949 wurde im September des gleichen Jahres eine neue Regierung gewählt mit Konrad Adenauer (CDU) als Bundeskanzler.