Grundrechtsbeschränkungen CDU erarbeitet Pandemie-Gesetz
Grundrechtsbeschränkungen auf der Basis von Regierungsverordnungen auf Dauer nicht tragbar, sagt Fraktionsvize Winfried Mack. Das Parlament müsse wieder zu seinem Recht kommen.
Grundrechtsbeschränkungen auf der Basis von Regierungsverordnungen auf Dauer nicht tragbar, sagt Fraktionsvize Winfried Mack. Das Parlament müsse wieder zu seinem Recht kommen.
Stuttgart - Die Corona-Politik der Landesregierung muss nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion im Landtag auf eine stärkere gesetzliche Grundlage gestellt werden. CDU-Vizefraktionschef Winfried Mack sagte unserer Redaktion, es gehe in der Virus-Krise um schwere Grundrechtseingriffe, für sehr viele Menschen stehe die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. „Das Parlament darf solche Entscheidungen nicht ohne größte Not an ein Ministerium abgeben.“ Sie bedürften einer besseren Legitimierung. Dies gelte gerade auch angesichts der sinkenden Akzeptanz der Beschränkungen in Teilen der Bevölkerung. Mack arbeitet an einem Pandemie-Gesetz des Landes, das die Grundrechtseinschränkungen, die nach Ausbruch der Pandemie erfolgten, parlamentarisch absichert. Bisher handelt die grün-schwarze Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf der Basis einer exekutiven Rechtsverordnung, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ableitet. Ob dies ausreicht, werden die Gerichte noch aufarbeiten.
Auch Parlamentspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) muss nach Ansicht Macks das Verfahren prüfen. Zwar sei die Regelung des Shutdown über Notverordnungen richtig gewesen. Doch jetzt, wo es darum gehe, mit dem Virus zu leben, müsse wieder das Parlament zur Geltung kommen. „Welche Grundrechtseingriffe noch nötig sind und welche nicht, kann nur von gewählten Abgeordneten im Parlament, das für die Gesetzgebung nach der Verfassung zuständig ist, und nach gründlicher Abwägung entschieden werden.“
Überhaupt regt sich im Landtag nach einer schwierigen Phase im Shutdown der Wille, die Regierung wieder stärker zu kontrollieren. CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart hatte vergangene Woche im Landtag eine Abkehr vom „Krisenpaternalismus“ angemahnt. Zwar hatten die Fachausschüsse des Landtags rasch begonnen, per Videokonferenz zu tragen. Doch beklagten Abgeordnete die mangelnde Transparenz des Regierungshandelns, das oft darin bestand, dass der mit Spitzenbeamten besetzte Corona-Lenkungsausschuss Entscheidungen vorbereitete, die dann binnen weniger Stunden von den Kabinettsmitgliedern im Umlaufverfahren abgezeichnet wurden. Üblich sind schriftliche Kabinettsvorlagen, die regierungsintern abgestimmt und von den Regierungsfraktionen freigegeben werden.
Dies betraf auch finanzwirksame Beschlüsse in dreistelliger Millionenhöhe. Von manchen erfuhren Regierungsabgeordnete aus der Zeitung. Finanzministerin Edith Sitzmann versprach jüngst, wieder in den Regelbetrieb überzugehen. „Die Eiligkeit hat ein wenig nachgelassen.“ Mehr als 2,1 Milliarden Euro wurden bisher nach Angaben des Finanzministeriums aus der Corona-Rücklage des Landes per „Einwilligung“ freigegeben, dazu kommen fast 1,8 Milliarden Euro vom Bund.