„Über die Entscheidung können sich in erste Linie die Arbeitgeber freuen“, findet Däubler. Andere sehen in dem Urteil, das die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt, den Willen des Gesetzgebers erfüllt, eine Lohnuntergrenze zu definieren - aber auch nicht mehr. Helga Nielebock, Juristin beim DGB-Bundesvorstand, bezeichnete das Urteil als „abträglich für Menschen, die wenig Geld haben“. Künftig müsste der Zweck von Sonderzahlungen genau geprüft werden, sagte die Gewerkschafterin. „Dadurch kann man viel retten.“