Nein. Dem Bundesarbeitsgericht liegen nur einzelne Mindestlohnfälle vor. Der Bremer Arbeitsrechtler Däubler gibt zu bedenken, dass Mindestlohnempfänger häufig in Bereichen arbeiteten, „wo man eher weniger prozessiert“. Wenige Klagen seien nicht unbedingt gleichbedeutend mit wenigen Problemen in der Praxis.