Nach heftigen Auseinandersetzungen ist eine Vorentscheidung gefallen: An der Sophie-Scholl-Schule in Leonberg kommt der verpflichtende Ganztag.
Wenn im Ratssaal die Publikumsstühle gut besetzt sind, bedeutet das stets: Auf der Tagesordnung steht ein Punkt, der viele in der Stadt umtreibt. So auch jetzt im Sozial- und Kultusausschuss, als die Leonberger Stadträte über die Einführung eines verpflichtenden Ganztagsmodells an der Sophie-Scholl-Schule im Stadtteil Ezach abstimmen sollten.
Große Uneinigkeit zwischen verschiedenen Gruppen im Vorfeld
Und vorab: Einstimmig sprach sich das Gremium für eben jenes Konzept aus, das im Vorfeld für große Uneinigkeit zwischen Teilen der Elternschaft, den Eltern und der Schulleitung sowie der Stadtverwaltung gesorgt hatte. Denn eine Gruppe von Eltern hatte sich vorab klar positioniert und für ein Wahlmodell ausgesprochen – mit Unterstützung des Elternbeirats der Schule sowie des Gesamtelternbeirats der Stadt. Die Verwaltung sowie die Schule selbst befürworten das verpflichtende Modell.
Die Empfehlung für das Votum in der Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag lautet nun auch klar: Der verpflichtende Ganztag an der Sophie-Scholl-Schule soll kommen. In diesem Zusammenhang bezeichnete Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD) die Gräben, die sich zwischen den jeweiligen Lagern aufgetan haben, als „bedauerlich“. Schule müsse ein Ort der Gemeinschaft bleiben und kein Feld gesellschaftlicher Polarisierung.
Dass auch innerhalb einiger Fraktionen durchaus unterschiedliche Meinungen herrschen, wurde bei den jeweiligen Stellungnahmen klar. Ottmar Pfitzenmaier (SPD), Bernd Murschel (Grüne), Miriam Schneider (CDU), Ursula Kreutel (FDP) und Claudia Nowack (Freie Wähler) betonten, man habe vorab intensiv und teils auch kontrovers diskutiert.
Stadtrat „entsetzt“ über die Gräben, die sich aufgetan haben
OB Cohn hatte zu Beginn des Tagesordnungspunktes darauf hingewiesen, dass ausschließlich das Gremium das Rederecht besitze. Einige Spitzen, aber auch klare Positionen fehlten dennoch nicht. So betonte etwa Ottmar Pfizenmaier: „Ich bin einigermaßen entsetzt über diese Gräben.“ Er wohne selbst im Ezach und habe stets gedacht, es handle sich „um einen zivilisierten Stadtteil“.
Frank Albrecht (SALZ) zog richtig vom Leder. Ihm stoße sauer auf, „dass sich zu diesem Thema die Schellingschule meldet“. Das verbitte er sich. Die Grundschule in der Innenstadt, in der es seit 2013 die offene Ganztagsschule gibt, hatte sich in einem Brief gegen die gebundene Form ausgesprochen. „Die Schellingschule bekommt vielleicht ein oder zwei Kinder ab“, so Albrecht. Dass sich die näher gelegene Mörikeschule zu Wort melde, sei hingegen nachvollziehbar. Auch der Tenor in einer von ihm geführten Diskussion, dass das verpflichtende Ganztagsmodell nur etwas für dysfunktionale Kinder sei, „ist eine Unverschämtheit. Es gibt offenbar auch dysfunktionale Eltern“.
OB: „Klare Botschaft und starke Entscheidung“
Am Ende durfte sich der OB über „eine klare Botschaft und eine starke Entscheidung“ freuen. „Hoffentlich können die Gräben jetzt etwas zugeschüttet werden.“ Der Einladung, auch die weiteren Tagesordnungspunkte mit zu verfolgen, kam im Zuschauerraum im Anschluss kaum noch jemand nach. . .
Ganztag in Grundschule
Rechtsanspruch
Nach dem Anspruch auf Kinderbetreuung U3 und U6 wird zum Schuljahr 2026/27 stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt. 2026 geht es mit den neuen Erstklässlern los. Möglich sind zwei Modelle.
Wahlform
Auch offener Ganztag wird die Wahlform genannt. Hier können Eltern wählen, ob sie die Ganztagsbetreuung annehmen oder nicht. Der Unterricht findet wie bisher bis Mittag statt. Kinder im Ganztag werden durch den Schulträger weiter betreut, zumeist ist das die Kommune. Kinder ohne Ganztag können hier aber auch weiter die Kernzeitbetreuung nutzen.
Verpflichtend
Auch gebundener Ganztag genannt. Der Unterricht erstreckt sich bis in den Nachmittag, meist bis 14 oder 15 Uhr, wird aber durch längere Pausen und Bewegungsangebote unterbrochen. Eingerechnet sind zudem Lernzeit und Hausaufgabenbetreuung. Die Betreuung erfolgt hier über die Schule. Hier gibt es vier Varianten: an drei oder vier Tagen über sieben oder acht Stunden. An den übrigen Tagen ist der Nachmittag unterrichtsfrei.