Viertklässler sollen weniger Stress haben. Schon im Frühjahr entscheiden ihre Eltern und nicht mehr die Lehrer, ob sie aufs Gymnasium kommen.

Stuttgart - Voraussichtlich im Dezember wird die umstrittene verbindliche Grundschulempfehlung fallen. Grüne und SPD im Landtag sind sich einig, dass die Eltern bereits im kommenden Frühjahr das letzte Wort darüber bekommen, welche weiterführende Schule die jetzigen Viertklässler vom Herbst 2012 an besuchen werden. Das Gesetz wird nach der jetzigen Planung im Dezember verabschiedet. Es soll sofort in Kraft treten. Die oppositionelle CDU und die FDP erklärten schon in der gestrigen ersten Lesung, dass sie den Gesetzentwurf für falsch halten.

 

Auch in Zukunft sollen die Grundschulen Empfehlungen aussprechen. Grüne und SPD wollen die Beratung der Eltern sogar ausdehnen. Anders als bisher sind bereits von der ersten Klasse an jährliche Beratungsgespräche zwischen Lehrern und Eltern verpflichtend vorgesehen. "Die Eltern werden nicht mehr wie bisher in der vierten Klasse aus allen Wolken fallen", sagte der SPD-Abgeordnete Klaus Käppeler in der Landtagsdebatte. Kultusstaatssekretär Frank Mentrup (SPD) verwies auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Abschaffung der verbindlichen Empfehlung. Unter anderem habe sich der Landeselternbeirat seit Jahren dafür ausgesprochen. So werde der Elternwille gestärkt und Druck aus den Grundschulen genommen.

Druck aus Grundschule herausnehmen

Entschieden gegen das Gesetz wendet sich dagegen der Philologenverband, der die Lehrer an Gymnasien vertritt. Er warnt ebenso wie CDU und FDP davor, dass weniger Kinder aus bildungsfernen Familien auf Gymnasien wechseln könnten, wenn die Eltern über die Schulart entscheiden. Die Opposition beruft sich auf soziologische Studien, die besagen, dass die Chancen von Kindern aus sozial schwächeren Familien sinken, wenn die Grundschulempfehlung der Lehrer nicht verbindlich ist. Die Opposition kritisierte ferner, "die Regierung tut alles, um das bestehende Schulsystem zu untergraben", wie Timm Kern (FDP) sagte. Mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung wolle sie die Akzeptanz der geplanten neuen Gemeinschaftsschule vorantreiben.

Die Regierungsparteien drehten den Spieß um. CDU und FDP hätten die Verbindlichkeit längst abschaffen können, sie hätten nur daran festgehalten, um den Bestand der Hauptschule zu sichern, vermutete der SPD-Abgeordnete Käppeler. Den Druck aus der Grundschule herauszunehmen, nannte Sandra Boser als Hauptmotiv für die Gesetzesänderung. "Der Kampf um Zehntel hat für die Kinder großen Stress bedeutet", betonte die Grünen-Abgeordnete. Dass Eltern ihre Kinder überfordern könnten, weil sie sie in zu anspruchsvolle Schularten schicken, lässt Boser nicht gelten. Schon bisher würden im Landesdurchschnitt 15 Prozent der Kinder nicht auf einem Gymnasium angemeldet, obwohl sie eine Empfehlung dafür hätten, sagte Boser. Die Freiheit, ihre Kinder statt auf ein Gymnasium auf eine Realschule zu schicken, haben Eltern schon heute. Schwierig ist es bis jetzt, eine Schulart zu wählen, für die die Empfehlung nicht ausreicht.

Wann dürfen Gymnasien Schüler abweisen?

Georg Wacker, der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, nannte die Gesetzesänderung sachlich und fachlich falsch. Er verwies darauf, dass manche Eltern "unnötigen Druck aufbauen, wenn sie ihre Kinder unbedingt auf das Gymnasium bringen wollen". Er befürchtet, in Zukunft könnten viele Schüler auf den Gymnasien überfordert sein. Unklar sei auch, nach welchen Kriterien Gymnasien und Realschulen Schüler abweisen könnten, wenn der Andrang zu groß werde. Grün-Rot warf er vor: "Die neue Landesregierung will, dass der Bildungsgang Hauptschule nicht mehr stattfindet." Die Abstimmung mit den Füßen habe längst eingesetzt, hielt Sandra Boser entgegen.

Die Landesregierung, die sich als Bürgerregierung sieht, betrachtet die Gesetzesänderung als Beitrag "zur Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger", wie Staatssekretär Mentrup sagte. Man hoffe, dass sich die Atmosphäre an den Schulen ändere und vertraue darauf, "dass Eltern das Wohl der Kinder im Auge haben" und deren Leistungsfähigkeit zutreffend einschätzten.

Altes und neues Schulgesetz

Neue Fassung: Künftig soll es im Schulgesetz heißen: „Die Grundschule berät die Erziehungsberechtigten, welche auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet sind. Hierbei werden neben dem Leistungsstand auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotenzial der Kinder betrachtet. Die Einschätzung, welche Schulart dem Lernstand und Entwicklungspotenzial des Kindes am meisten entspricht, obliegt danach den Erziehungsberechtigten. Sie treffen für ihr Kind die Entscheidung über die auf der Grundschule aufbauende Schulart.“

Alte Regelung: Bis jetzt empfiehlt die Klassenkonferenz (Versammlung aller Lehrer eines Schülers unter Vorsitz des Schulleiters) jedem Schüler die für ihn geeignete Schullaufbahn. Voraussetzung für die Empfehlung für das Gymnasium sind ein Notenschnitt von mindestens 2,5 in Deutsch und Mathematik, für die Realschule ist ein Schnitt von 3,0 notwendig. Wenn die Eltern die Empfehlung nicht akzeptieren, können die Schüler eine Aufnahmeprüfung machen.