Eine Mischung aus Verständnis, Hilfe und Druck hat Scott S. geholfen, sein Leben nach und nach in den Griff zu bekommen. Zu seinem Schutz zeigen wir hier ein Symbolbild. Foto: IMAGO/NurPhoto
Mit der neuen Grundsicherung, die das Bundeskabinett beschlossen hat, sollen die Sanktionen für Bezieher härter werden. Scott S. aus Stuttgart erzählt, was das für ihn bedeutet.
Es gab viele dieser verpennten Vormittage, an denen Scott S. einen kleinen Arschtritt gebraucht hätte. Bisschen mehr Härte, bisschen mehr Druck. ’Ne Vaterfigur. So sagt er das.
Wenn er mal wieder zu viel gefeiert hatte, der Wecker schrillte, er – das Smartphone noch in der Horizontalen am Ohr – den Termin im Jobcenter absagte und gleich weiter schlief. Dann hätte einer mal Konsequenzen ziehen müssen. Bürgergeld kürzen zum Beispiel.
Andererseits hätte es Scott S. ohne die Nachsicht seiner Jobcenter-Berater und die Zeit, die sie ihm ließen, vielleicht nicht bis hierher geschafft, raus aus diesem Feiern-Absagen-Tagverpennen. „Die haben mir oft den Arsch gerettet, weil sie wussten, dass ich mit zu heftigem Druck nicht klar komme“, sagt Scott S. Seine Geschichte zeigt auch, dass es für die Tragik eines Lebens selten Lösungen in Schablonen gibt.
42.000 Leistungsberechtigte von Bürgergeld in Stuttgart
Scott S. ist einer von knapp 42.000 Menschen, die in Stuttgart momentan Bürgergeld bekommen und von den geplanten Änderungen betroffen sein könnten. Aus diesem soll im Juni 2026 die Grundsicherung werden. Mit ihr wird der Druck auf die Bezieher stärker werden, vor allem auf jene, die keiner Arbeit nachgehen. Verletzen sie ihre Pflichten, verschlafen zum Beispiel einen Termin im Jobcenter, können gleich 30 Prozent ihres Regelsatzes wegfallen, taucht einer drei Mal nicht auf, werden die 563 Euro ganz gestrichen. Und ist jemand überhaupt nicht mehr erreichbar, wird zudem seine Miete nicht mehr bezahlt. So sieht es der Entwurf vor.
Auch wer ein Arbeitsangebot ablehnt, könnte aus dem Bezug fallen. Überhaupt gilt wieder der Vermittlungsvorrang: Wer arbeiten kann, soll das auch tun. Maßnahmen wie Fortbildungen oder Umschulungen sind nur zweite Wahl.
Aber zu arbeiten, das war für Scott S. bis vor kurzem gar nicht denkbar. 1996 wird er in Ostdeutschland geboren, wächst in Potsdam auf. „Schlimme Familiengeschichte“, sagt Scott S. Die Mutter trinkt zu viel, der Sohn kommt ins Heim. Er wiederholt schon die 1. und 2. Klasse, nimmt das Medikament Ritalin, fliegt von der Schule, zieht seiner Mutter in die Region Stuttgart nach. Mit 19 Jahren wird Schott S. Vater einer Tochter. Hartz IV, später Bürgergeld bezieht er von früh an. Eine Abwärtsspiralenbiografie wie aus dem Lehrbuch.
Es ist nicht so, dass Scott S. es nicht versucht hätte mit dem Arbeiten. Er holt den Hauptschulabschluss nach, beginnt eine Ausbildung als Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice – und bricht sie wieder ab. „Da war viel los in meinem Kopf“, sagt Scott S. und meint die Depression, in die er gerissen wird ohne sie so benennen zu können, und die er mit Zocken und Drogen zu kurieren versucht. Dazu blüht eine starke Schuppenflechte am Körper auf.
Manchmal bleibt Scott S. am Monatsende sogar noch ein bisschen was übrig. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Die Berater im Jobcenter hätten in diesen Jahren „1000 Augen zugedrückt“, sagt Scott S., verstanden, dass er erst einmal gesund werden muss. Dafür ist er dankbar. Einerseits. Andererseits habe er die Schuppenflechte schon auch vorgeschoben, um in Ruhe gelassen zu werden. Er findet es deshalb richtig, wenn genauer hingeguckt wird, wer arbeiten kann, aber nicht will – und umgekehrt. „Das Tricksen muss aufhören“, sagt Scott S.
Mark Gutwinski von der Sozialberatung Stuttgart sagt, dass ihm in 15 Jahren nur zwei, drei untergekommen sind, die gar nicht mitmachten, so genannte Totalverweigerer sind. Und die, die Termine versäumten, hätten meist einen Grund, seien krank, von Süchten geplagt. Einer seiner Klienten hatte eine Angststörung und öffnete monatelang keine Briefe mehr. Im übervollen Briefkasten entdeckte Mark Gutwinski dann die Androhung des Jobcenters, alle Bezüge zu streichen. „Es gibt gar nicht so wenige Menschen, die keine Briefe aufmachen können“, sagt der Sozialarbeiter.
Kritik am Vermittlungsvorrang bei der Grundsicherung
Wenn er sich den Gesetzesentwurf zur Grundsicherung ansieht, stört Mark Gutwinski vor allem die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang. Der galt schon in Hartz IV-Zeiten, verlor aber 2023 mit dem Bürgergeld an Gewicht. Seither sollen die Bezieher eine Lehre, Sprachkurse oder Fortbildungen machen, anstatt irgendeinen Job anzunehmen. „Wir merken, dass eine Ausbildung attraktiver geworden ist, seit das Gehalt nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet wird“, sagt Mark Gutwinski. Bildung und Ausbildung seien Grundlage dafür, dass Menschen langfristig Arbeit hätten.
Kritisch sieht es Gutwinski auch, dass die Wohnkosten von Beginn des Bezugs an gedeckelt werden sollen, dafür gab es bislang eine Schonzeit. Übersteigt die Miete den Höchstsatz des Amtes von 550 Euro für eine Person um mehr als 50 Prozent, muss der Bürgergeldbezieher künftig den Rest selbst bezahlen. Liegt die Miete über der örtlichen Mietpreisbremse, soll er den Vermieter rügen. „Wer geht denn schon einen solchen Konflikt ein – zumal in einer Stadt wie Stuttgart ohne genug günstige Wohnungen?“, fragt Mark Gutwinski.
Auch Scott S. lebte sechs Jahre lang in so einer überteuerten Stuttgarter Bude. Zwölf Quadratmeter ausgebauter Keller für 550 Euro. Nach den geplanten neuen Regeln hätte er seinen Vermieter zu weniger auffordern oder ausziehen müssen.
Dass er im Betreuten Wohnen für junge Menschen der Sozialberatung untergekommen ist, gehört zu seinem Weg aus dem Schlamassel. Vor drei Jahren schickte ihn ein Richter 30 Tage ins Gefängnis zur Erzwingungshaft. Er war schwarz gefahren, sehr viel, hatte die Bußgelder dafür nie bezahlt. Ebensowenig wie all die Rechnungen für Fernseher und Smartphones. Das Gericht stellte ihn vor die Entscheidung: Schulden abzubezahlen – oder ein Jahr Knast. „Ich hab’ gemerkt, das geht nicht, ich brauch’ meine Freiheit und mit den Leuten da drin will ich nichts zu tun haben“, sagt Scott S. Wenn man es so will, kam am Ende zur institutionellen Nachsicht das notwendige Quäntchen Strenge, das ihm geholfen hat. „Es stand fiftyfifty, dass ich ganz abstürze oder mich hoch raffe“, sagt Scott S.
Der Knast in Stammheim bringt die Wende
Noch in Stammheim spricht er mit den Mitarbeitern der Sozialberatung, zieht nach Feuerbach, wo zehn junge Menschen in selbst organisierten Dreier-WGs leben. Zwei Sozialarbeiterinnen helfen mit Antragsformularen, der Suche nach Jobs und dabei, in einen Alltag mit Struktur zu finden. Wenn Scott S. sich mal wieder zu lange im Zimmer einigelt, schreiben sie eine Whatsapp-Nachricht: „Hey, was ist los? Willst du nicht runterkommen?“. „Krass empathisch“ seien die zwei, sagt Scott S. „Zum ersten Mal sieht mich jemand an und hört mir zu und bleibt ruhig dabei.“
Er hat jetzt schon manches geschafft, langsam, weil sonst der Kopf wieder durcheinander gerät. Er kümmert sich um eine Privatinsolvenz, lebt sparsam, hat manchmal 20, 30 Euro übrig am Monatsende. Zu seinen drei Kindern hält er Kontakt, er will eine Vaterfigur sein. Auch das mit den Drogen ist viel besser geworden, sagt Scott S.
In die Arbeitswelt hat er geschnuppert mit Jobs als Hausmeister und in der Gastronomie. Kürzlich, bei einem Praktikum im Großhandel fiel ihm plötzlich Vieles leicht: das frühe Aufstehen, das Durchhalten acht Stunden lang, abends einen klaren Kopf zu bewahren. „Ich wurde krank, weil mein Körper das gar nicht mehr gewohnt war, aber ich hab es trotzdem durchgezogen“, sagt Scott S. stolz. Seither weiß er, was er werden möchte: Fernfahrer, sein eigenes Ding machen im LKW. Das Unternehmen, bei dem er Praktikant war, könnte sich vorstellen, ihn auszubilden. Fehlt noch der Führerschein. Scott S. will das Jobcenter bitten, ihm die Stunden dafür zu bezahlen.
Bezieher Im August 2025 gab es laut Jobcenter in Stuttgart knapp 42.000 Bürgergeldbezieher, rund 31.000 davon waren erwerbsfähig. Von diesen waren 23 Prozent erwerbstätig, bezogen also Einkommen aus Arbeit.
Sanktionen „Grundsätzlich ist eine gute Kooperation mit den Menschen die wir betreuen ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt“, heißt es von Seite des Jobcenters. Kooperiere jemand nicht, prüfe man sehr genau, was dahinter steckt. „Oft führen schwierige Lebenssituationen, gesundheitliche Probleme oder schlichtweg Ängste dazu, dass jemand nicht oder nur schwer zur Zusammenarbeit motiviert werden kann.“ Leistungsminderungen würden deshalb nicht leichtfertig ausgesprochen. Totalverweigerung gebe es nur in Einzelfällen. „Die weit überwiegende Mehrzahl unserer Leistungsbeziehenden möchte das Bürgergeld gerne verlassen.“ Im August 2025 wurden Leistungsminderungen nur bei 0,2 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart ausgesproche, der Hauptgrund waren Meldeversäumnisse.
Pläne Die Bundesregierung will das bisherige Bürgergeld ab 1. Juni 2026 in ein Grundsicherungsgeld überführen. Darauf hat sich das Bundeskabinett am 17. Dezember geeinigt. Der Gesetzentwurf sieht vor, Sanktionen zu verschärfen, wenn Leistungsbezieher nicht kooperieren. Wer dreimal hintereinander ohne wichtigen Grund nicht zum Termin im Jobcenter erscheint, verliert den Anspruch auf den Regelbedarf von 563 Euro (bei Alleinstehenden) pro Monat. Die Schonfristen für eigenes Vermögen und Mietkosten soll wegfallen. Außerdem gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Die Integration in Arbeit soll vor allen anderen Leistungen stehen. Wer arbeitsfähig ist, soll seine Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen.