Wer in Deutschland seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, bekommt zur Grundsicherung seiner Bedürfnisse Sozialhilfe. Diese staatliche Sozialleistung ist Teil des System der sozialen Sicherheit. Wir erklären, was diese Grundsicherung beinhaltet und wie hoch sie derzeit ist.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Die Grundsicherung in Deutschland ist Teil der aus Steuergeldern staatlich finanzierten Sozialleistungen. Sie soll den Lebensunterhalt von bedürftigen Menschen sicherstellen. Hierzu wichtige Fragen und Antworten:

 

Wozu dient die Grundsicherung?

Wenn die Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, kann ein Deutschland lebender Bürger Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen enthalten, die nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden.

Im Unterschied zur Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung erst dann auf das Einkommen von Kindern oder Eltern zurückgegriffen, wenn dieses höher liegt als 100 000 Euro im Jahr.

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Was deckt die Grundsicherung ab?

Die Grundsicherung deckt folgende Aspekte für den „notwendigen Lebensunterhalt“ ab:

  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Vorsorgebeiträge
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfe in Sonderfällen

Gibt es Unterschiede beim Bezug der Grundsicherung?

Unterschieden werden zum einen die Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe. Darunter fallen laut Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das zum Ende des Jahre 2020 insgesamt 1 098 625 Personen.

Laut Destatis haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 2020 insgesamt 14,4 Milliarden Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben.

Zum anderen gibt es nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Darin enthalten sind das Arbeitslosengeld II (Alg II) sowie das Sozialgeld für Nichterwerbstätige wie Kinder und Partner.

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Wer bekommt Grundsicherung?

Grundsicherung (nach SGB XII) im Alter und bei voller Erwerbsminderung bekommen bedürftige Menschen, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze (Zeitpunkt, an dem man reguläre Altersrente beziehen kann) erreicht haben oder sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Um ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu gewährleisten, gibt es Sozialhilfe und Grundsicherung. Jeder in Deutschland, der in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf diese staatliche Leistungen.

Alleinstehende Erwachsene, die auf Sozialhilfe oder Alg II angewiesen sind, bekommen seit dem 1. Januar 2022 statt wie bisher 446 Euro nun 449 Euro im Monat – das sind 0,76 Prozent mehr als 2021.

Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls gestiegen.

Wie staffeln sich die aktuellen Regelsätze?

  • Alleinstehende: 449 Euro
  • Paare in Bedarfsgemeinschaften (je Partner): 404 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen: 360 Euro
  • Nicht-erwerbstätige Erwachsene (unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern): 360 Euro
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 376 Euro
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 311 Euro
  • Kinder (0 bis 5 Jahre): 285 Euro

Was wird mit der Grundsicherung abgedeckt?

Nach Angaben des Internetportals www.hartziv.org/ sind in den 449 Euro folgende Einzelposten enthalten:

  • Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren: 155,82 Euro
  • Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 43,82 Euro
  • Verkehrsmittel: 40,27 Euro
  • Post und Telekommunikation: 40,15 Euro
  • Wohnungsmieten, Energie, Wohninstandhaltung: 38,07 Euro
  • Bekleidung, Schuhe: 37,26 Euro
  • sonstige Waren und Dienstleistungen: 35,77 Euro
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, Haushaltung: 27,35 Euro
  • Gesundheitspflege: 17,14 Euro
  • Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 11,73 Euro
  • Bildungswesen: 1,62 Euro.

Bekommen auch Flüchtlinge aus der Ukraine Grundsicherung?

Bund und Länder haben sich jetzt darauf geeinigt, dass auch die mehr als 300 000 Geflüchteten aus der Ukraine wie anerkannte Asylbewerber finanziell unterstützt werden sollen. Das bedeutet, dass sie die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger erhalten sollen.

Für die Kriegsflüchtlinge hat das mehrere Vorteile: Sie erhalten höhere Leistungen und eine bessere Gesundheitsversorgung. Außerdem bekommen sie früher Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und haben mit den Jobcentern eine zentrale Anlaufstelle für ihre Belange.