Der Fall Tübingen hat vor Kurzem Aufsehen erregt: Da das Regierungspräsidium den Haushalt der Universitätsstadt für das laufende Jahr nicht genehmigt hatte, wurden das Zahlenwerk nochmals unter die Lupe genommen. Und siehe da, allein bei der Grundsteuer B ergab sich ein Fehlbetrag von rund zwei Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Tübingen orientierte sich bei der Festlegung an dem Hebesatz-Korridor, den das baden-württembergische Finanzministerium im Herbst in einem Transparenzregister veröffentlicht hatte – und wird nun wohl nachjustieren. Sprich: Der Hebesatz soll, nach dem Willen der Verwaltung, von 270 auf mindestens 300 Prozent erhöht werden – und zwar rückwirkend zum 1. Januar.
Nachträgliche Änderungen nicht ausgeschlossen
Dieses Ungemach könnte auch im Kreis Esslingen drohen. Die großteils ohnehin drastisch gestiegenen Steuerzahlungen würden damit für Haus- und Grundstücksbesitzer noch höher. Konkrete Überlegungen dazu gibt es zwar noch nicht. Ausgeschlossen wird das Szenario in so manchem Rathaus aber ebenso wenig.
So betont etwa der Reichenbacher Bürgermeister Bernhard Richter: „Wenn wir feststellen sollten, dass unser Hebesatz zu gering ist, dass uns also geplante Einnahmen fehlen, wissen wir, dass wir diesen auch rückwirkend erhöhen können.“ Schließlich sei die Grundsteuer eine der wenigen Stellschrauben, an denen eine Kommune drehen könne. „Im Zuge der Umstellung wollten wir aber nicht einfach mal so erhöhen“, ergänzt Richter. Deshalb habe sich der Gemeinderat bei der Festlegung eher defensiv verhalten, womit Reichenbach letztlich am unteren Ende des vom Ministerium gesetzten Korridors gelandet sei. Am Transparenzregister an sich lässt der Schultes dennoch kein gutes Haar.
„Ich bin mir mit den kommunalen Spitzenverbänden einig, dass das Quatsch ist“, schimpft Richter. „Mit dieser Aufstellung hat das Land den Schwarzen Peter, den seine eigene Reform hervorgebracht hat, an die Kommunen weitergeschoben.“ Das Finanzministerium, das hier in keiner Weise zuständig sei, habe „einen öffentlichen Pranger eingerichtet, der zwischen gut und schlecht unterscheiden soll“.
Richter: Regelung von Grund auf ungerecht
Zudem findet Richter die Grundsteuerregelung „von Grund auf ungerecht“. Industriebetriebe, besonders die großen, würden deutlich entlastet und die Leute bestraft, die mit einem womöglich großen Garten sogar noch etwas für die Ökologie täten.
Das Problem mit dem Transparenzregister sei aber noch ein anderes. Als man dieses erstellt habe, hätten längst nicht alle Grundsteuer-Messbescheide vorgelegen, sagt Richter und versichert: „Wir haben in den Kommunen nach bestem Wissen und Gewissen gerechnet, aber auch spekuliert, mit welchem Hebesatz denn die viel zitierte Aufkommenneutralität – also nicht mehr einzunehmen als bisher – erreicht werden kann.“
Messbescheide nicht vollständig vorhanden
In Frickenhausen etwa, das außerhalb des besagten Zahlenkorridors liegt, wird das exemplarisch deutlich: Der Hebesatz liegt bei 210 Punkten, also um fast zehn Prozentpunkte über der ministeriellen Empfehlung vom Oktober 2024. Ein Wunder ist das nicht, da die gemeindeeigene Berechnung der Grundsteuer schon zuvor erfolgt war. Nur gut 80 Prozent der Bescheide lagen zu diesem Zeitpunkt vor. „Und wir haben bis heute noch nicht alle erhalten“, betont der stellvertretende Kämmerer Lukas Walter.
Eine genaue Kalkulation sei aufgrund der nicht vollständigen Datengrundlage demnach gar nicht möglich, ergänzt er. Dennoch spricht Walter von einer „sehr zurückhaltenden Kalkulation“ und davon, „dass die tatsächlichen Einnahmen aus der Grundsteuer genau beobachtet werden“.
Für den neuen Bissinger Bürgermeister Jens Fritz, dessen Gemeinde um 10,5 Prozent über der Korridor-Obergrenze liegt, „ist das vom Land erstellte Transparenzregister nur bedingt belastbar, da es lediglich die zum 1. Januar 2022 existierenden wirtschaftlichen Einheiten abbildet“. Zudem seien Kommunen auch nicht „zur Aufkommensneutralität verpflichtet“. So habe Bissingen 2023 festgelegt, den Grundsteuerhebesatz 2025 so zu bemessen, „dass eine Aufkommensneutralität zuzüglich eines Inflationsausgleichs von sechs Prozent angestrebt wird“. Fritz hält das angesichts steigender Kosten bei teils sinkenden Einnahmen für zwingend geboten. „Nur so wird eine Art Aufkommensneutralität für die Gemeinde erzielt.“
Krieger: Falsche Erwartungen geweckt
Innerhalb des empfohlenen Rahmens findet sich indes die Stadt Wernau wieder. „Wir haben auf Basis der Werte, die wir hatten, hochgerechnet und sind glücklicherweise mittendrin gelandet“, bilanziert die Bürgermeisterin Christiane Krieger und stellt klar, „dass das mit dem Transparenzregister nichts zu tun hat“. Es sei der politische Wille in Wernau gewesen, bei der Grundsteuer aufkommensneutral zu bleiben.
Mit ihrer Meinung zur mutmaßlichen Hilfestellung des baden-württembergischen Finanzministeriums hält Krieger allerdings nicht hinterm Berg: „Das Thema geht das Land schlicht und ergreifend nichts an, da stoße ich ins gleiche Horn wie unsere Spitzenverbände.“ Die veröffentlichten Zahlen seien vielmehr kontraproduktiv. „Damit wurden bei den Leuten womöglich falsche Erwartungen geweckt, die sich eben nicht überall halten lassen.“
Ein Viertel außerhalb des Korridors
Überblick
Elf der 44 Kommunen im Kreis Esslingen haben beim Hebesatz für die Grundsteuer B den Rahmen des Transparenzregisters des Landes verlassen. Von der Anzahl her entspricht das dem regionalen Durchschnitt. Von der Quote her fielen die „Ausreißer nach oben“ anderswo allerdings deutlicher aus.
Außerhalb
Am weitesten außerhalb des Korridors, der sich vermeintlich zwischen 95 und 105 Prozent des seitherigen Grundsteuer-B-Aufkommens bewegt, liegen im Kreis die Orte Bissingen (plus 23 Punkte), Frickenhausen (plus 19), Neckartailfingen (plus 11) und Beuren (plus 10). Sieben weitere Kommunen liegen im einstelligen Plusbereich, darunter aus dem Altkreis Esslingen lediglich Lichtenwald (plus 1).
Innerhalb
Unterschritten wurde der Rahmen in der Region Stuttgart nur von der Gemeinde Spiegelberg im Rems-Murr-Kreis (minus 1). Gleichwohl bewegten sich bei der Festsetzung der Grundsteuer B auch im Kreis Esslingen zehn Kommunen deutlich unter oder gerade so an der 100-Prozent-Marke. Dazu gehören Baltmannsweiler, Köngen, Ostfildern, Reichenbach und Wernau. Ganz nahe an der Untergrenze landeten Leinfelden-Echterdingen und Neidlingen.