Grundsteuerreform in Baden-Württemberg Städte und Mieterbund fordern schnelle Korrekturen

, aktualisiert am 22.01.2025 - 11:23 Uhr
Winfried Kretschmann hält das Grundsteuermodell im Land für verfassungskonform. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Trotz Belastungsverschiebungen bei der Grundsteuerreform will die Landesregierung von raschem Nachsteuern nichts wissen. Ministerpräsident Kretschmann will mindestens ein Jahr abwarten. Laut Städtetag gefährdet die Reform den kommunalen Frieden.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Im Gegensatz zu Ministerpräsident Winfried Kretschmann machen sich Baden-Württembergs Städtetag und der Mieterbund stark für schnelle Korrekturen am Landesgrundsteuergesetz, weil sich in vielen Kommunen im Südwesten eine Entlastungen beim Gewerbe zulasten der Wohngebäude abzeichnet. Der Vorsitzende des Mieterbunds im Land, Rolf Gaßmann, zeigt sich „entsetzt über die unsozialen Auswirkungen“ und spricht von „umgehenden Korrekturbedarf“. Der Städtetag konstatiert „systemimmanente Verzerrungen“ im Land.

 

„Seit die Reform scharf gestellt wurde, hören wir von unseren Mitgliedern, dass es vielerorts zu überproportionalen Entlastung von Gewerbe und einer überproportionalen Belastung von Wohnimmobilien kommt“, erklärt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Susanne Nusser, die beim Städtetag für Finanzen zuständig ist, auf Anfrage. „Aus Städtesicht sind die Belastungsverschiebungen durch die Grundsteuerreform durchaus ein Problem.“ Der Gemeindetag rechnet ebenfalls mit einer Entlastung beim Gewerbe. Eigentums- und Mietwohnungen stehe „tendenziell eine Entlastungen“ in Aussicht, kleinen Häusern und großen Grundstücken drohe „unter Umständen deutlich höhere Belastungen“.

Zu früh für Fazit zur Grundsteuer?

Weil es noch kein umfassendes Bild über die Wirkung des grün-schwarzen Grundsteuermodells gibt, reagiert das Finanzministerium abwartend. In Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg, Ulm und Weingarten erwarten die Stadtverwaltungen, dass es in der Summe zu einer starken Entlastung der Gewerbeimmobilien und Belastungen der Wohngebäude in ihrer Stadt kommt. „Noch sind in vielen Kommunen nicht einmal die Grundsteuerbescheide raus gegangen. Insofern wäre es zu früh, schon jetzt ein Fazit zu ziehen“, erklärte das Haus von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). „Bezüglich der Forderungen nach einer gesetzlichen Nachsteuerung sind wir zurückhaltend.“ Schnellen Korrekturen erteilte auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Landespressekonferenz eine Absage. „Rasch mache ich gar nichts. Jetzt werde ich erst Mal ein Jahr abwarten. Wir ändern doch nicht schnell ein Gesetz, wenn wir die Auswirkungen noch gar nicht genau kennen“.

Städtetag kritisiert Grundsteuerreform in BW

Susanne Nusser vom Städtetag geht davon aus, dass „zur Jahresmitte ein genaueres Bild von den landesweiten Wirkungen der Reform“ vorliegt und mahnt eine zügige Reaktion an. „Die Städte benötigen eine Lösung für diese Problematik genauso dringend wie die einzelnen Bürger. Die Kommunen sind ja auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen, und sie wollen und müssen den kommunalen Frieden sichern“, betont sie.

Während die Landesregierung bisher stets betont hat, die Kommunen sollten soziale Härten per Härtefallregelung lösen, lehnen die Spitzenverbände dies ab. „Die systemimmanenten Verzerrungen der Grundsteuerreform können die Kommunen nicht mit Instrumenten des Härtefallrechts heilen“, betonte Susanne Nusser vom Städtetag. „Das lehnen wir politisch ab. Es ist auch steuerrechtlich kein gangbarer Weg. Die Kommunen sind an den Gleichheitsgrundsatz gebunden – das gilt auch für Steuerstundungen oder Steuererlasse.“ Das sieht auch der Gemeindetag so. Allerdings will der mit Korrekturen bis zur turnusmäßigen Anpassung zum 1. Januar 2029 abwarten. Die angepassten Grundstückswerten würden laut Gemeindetag erstmals auf die Grundsteuer 2031 angewendet, so der Gemeindetag.

Mieterbund: Grob unsozialer Fehler bei Grundsteuer

Der Mieterbund hat das grün-schwarze Bodenwertmodell stets befürwortet, weil es zu einer Entlastung von der Grundsteuer in dichter bebauten Gebieten führen sollte. „Doch von einer Entlastung der Unternehmen auf Kosten der Mieter war bei der Gesetzesreform im Landtag nie die Rede“, betont Rolf Gaßmann jetzt. Er wolle „nicht glauben, dass diese heimliche Umverteilung von der Landesregierung so geplant war“, heißt es in einer Mitteilung. „Sollte die Landesregierung ihren grob unsozialen Fehler bei der Reform nicht gesehen haben, so muss sie ihn korrigieren“, fordert er. Der Mieterbund habe die versprochene Aufkommensneutralität stets so verstanden, dass Eigentümer von Wohn- und Gewerbegrundstücken nach der Reform den gleichen Anteil zum Steueraufkommen leisten müssten. „Weil in Baden-Württemberg der Abschlag für Wohngrundstücke bislang nur 30 Prozent beträgt, war die Umverteilungswirkung im Landesgesetz programmiert und Bedarf der umgehenden Korrektur.“

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