Das kommt nicht sehr überraschend. Deshalb haben sich die Finanzminister der Südländer, also neben Baden-Württemberg Bayern und Hessen, zusammengetan, um ein eigenes Modell auszutüfteln. Die Federführung hat dabei der hessische Ressortchef Karlheinz Weimar (CDU), inzwischen Deutschlands dienstältester Finanzminister.

Das Südtrio schlägt nun vor, sich allein an "physikalischen Flächenmerkmalen der Grundstücke und der aufstehenden Gebäude" zu orientieren. Das würde bedeuten, dass Verkehrs- oder sonstige Werte keine Rolle spielen würden. Für die Gemeinden bliebe es bei einer konstanten Berechnungsgrundlage. Die Länder - als Dienstherren der Finanzbeamten - sparten sich eine äußerst personalaufwendige Ermittlung von Verkehrswerten.

Einfach zu ermitteln sei die Steuer auch, argumentieren die Modellbauer. Grundlage soll zunächst die Grundstücksfläche sein. Ein Quadratmeter schlägt mit zwei Cent zu Buche. Steht ein Wohnhaus auf dem Grundstück, kommen je Quadratmeter Wohnfläche 20 Cent dazu, bei einem gewerblich genutzten Gebäude sollen es 40 Cent sein, bei gemischt genutzten Immobilien kann "nach den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen aufgeteilt" werden. Nur in diesen Fällen, die etwa zehn Prozent ausmachen, so heißt es im Stuttgarter Finanzministerium, müsste der Grundbesitzer eine Steuererklärung abgeben. In allen anderen soll auf ein bundesweit geführtes Liegenschaftskataster zurückgegriffen werden. "Das ist ein schönes Beispiel für Steuervereinfachung", heißt es im Finanzministerium. Die Möglichkeiten der Kommunen wären aber nicht beschnitten. Denn nach wie vor sollen sie ihre eigenen Hebesätze festlegen, diese womöglich sogar "zonieren", also verschiedene Sätze innerhalb der Markung bestimmen, "um städtebauliche Maßnahmen zu fördern".