Die Südwest-CDU, die für ein wertunabhängiges Modell plädiert, ist zufrieden, die Grünen sehen noch einigen Klärungsbedarf.

Stuttgart - Die Südwest-CDU ist zufrieden. In der Nacht zum Montag hat sich die große Koalition in Berlin bei der geplanten Reform der Grundsteuer auf eine sogenannte Öffnungsklausel verständigt. „Mit dieser Lösung haben wir die Möglichkeit, ein einfaches, transparentes Grundsteuermodell umzusetzen, das auf die Bedürfnisse von Baden-Württemberg zugeschnitten ist“, sagte Tobias Wald, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion am Montag. Seit Monaten machte sich die Landes-CDU für mehr Spielraum bei der Festsetzung der Grundsteuer stark. Aus ihrer Sicht war das bisher von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegte wertabhängige Modell, das neben der Fläche auch den Wert berücksichtigen sollte, viel zu bürokratisch. Nun werde man mit dem grünen Koalitionspartner darüber verhandeln, „wie dies auszugestalten ist“, kündigte CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart an. Die Südwest-CDU plädiert für ein wertunabhängiges Modell – bei der Bewertung soll allein die Fläche berücksichtigt werden.

 

Die Grünen dagegen reagierten verhalten auf die Ankündigung aus Berlin. Erst wenn der neue Gesetzentwurf von Scholz vorliege, sei eine Einschätzung möglich, so Regierungssprecher Rudi Hoogvliet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte eine Öffnungsklausel bisher abgelehnt, weil dafür das Grundgesetz geändert werden müsste. Bis Ende des Jahres muss das neue Gesetz vorliegen, andernfalls kann die Steuer von 2020 an nicht mehr erhoben werden. Derzeit erhalten die Kommunen im Land 1,8 Milliarden Euro Grundsteuer jährlich, das sind etwa 11 Prozent ihrer Steuereinnahmen. Auch Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) wartet noch auf die Einzelheiten. Sie plädierte bisher für eine wertabhängige Berechnung – es müsse einen Unterschied machen, ob ein Haus oder Grundstück in einem ruhigen Wohnviertel oder an einer Autobahnauffahrt liege. Das fordert auch Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz: „Wir tendieren zu einer wertabhängigen Grundsteuer, die sich wie bisher auf den Wert einer Immobilie und des Bodens stützt. Das ist gerecht und unbürokratisch umsetzbar.“ Mit einer Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke, wie sie von den Grünen gefordert wird, könnten außerdem wichtige Anreize zum flächensparenden Bauen gesetzt werden.

Die Kommunen drängen zur Eile

Die Kommunen sind erleichtert, dass es endlich eine Einigung zwischen Union und SPD gibt. Nun müsse der Bund schleunigst einen Gesetzentwurf vorlegen. „Denn es gibt noch viele Fallstricke – etwa bei der Bewertung oder auch bei der Aufgabenverteilung“, sagte Gemeindetagspräsident Roger Kehle. Eine Umverteilung zwischen den Ländern oder Kommunen dürfe es nicht geben. Eine Sprecherin des Städtetages sagte, positiv sei, „dass nicht verfahrenstechnisch alles auf den Kopf gestellt werden soll“, sondern die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Finanzverwaltung beibehalten werde. „Die Neuordnung der Grundsteuer muss auf klaren digitalen Füßen stehen.“

Der Bund der Steuerzahler forderte die Landesregierung auf, „von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und eine eigene, unbürokratische und aufkommensneutrale Reform zu beschließen“ – auf der Basis des wertunabhängigen Flächenmodells. Außerdem müssten die Kommunen ihr Versprechen einhalten, die Grundsteuerreform aufkommensneutral zu gestalten, und die Hebesätze entsprechend ändern. Wie hoch diese sind, entscheiden sie selbst. Das verlangt auch FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke. „Jede Möglichkeit muss genutzt werden, um eine schlimmere Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern.“

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Peter Hofelich, hingegen erklärte: „Nur eine wertabhängige Grundsteuer ist eine gerechte Grundsteuer. Jetzt ein Flächenmodell zu fordern, wie es die CDU tut, zeigt, wie wenig diese Partei von Gerechtigkeit versteht.“