Bei der Frage, ob die Grundsteuer zukünftig auf Länderebene erhoben werden soll, ist die Landesregierung sich uneinig: Während die CDU mit länderspezifischen Lösungen liebäugelt, lehnt Ministerpräsident Kretschmann diese ab.

Stuttgart - Bei der bundesweit nötigen Reform der Grundsteuer spricht die grün-schwarze Landesregierung im Südwesten nicht mit einer Zunge. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erteilte Forderungen der baden-württembergischen CDU nach länderspezifischen Regelungen am Dienstag in Stuttgart eine Absage. Es sei aussichtslos, im Bund für so ein Vorhaben die nötige Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes zu bekommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte wegen einer veralteten Bemessungsgrundlage eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt.

 

CDU will Antrag für Länderöffnungsklausel einbringen

Der CDU-Landesvorstand im Südwesten hatte am Montag beschlossen, einen Antrag für eine Länderöffnungsklausel beim Landesparteitag Anfang Mai einzubringen. Landesparteichef Thomas Strobl erklärte, man wolle den Föderalismus und die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder stärken. Kretschmann entgegnete, solche länderspezifische Regelungen seien wiederholt diskutiert worden. Es gebe aber maximal nur drei bis vier Bundesländer, die so etwas wollten. Alle anderen befürchteten, dass bei Dumpingwettbewerb in Gang kommen könnte, wenn jedes Bundesland seine eigene Regelung zur Grundsteuer habe.

Wichtige kommunale Einnahmequelle

Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von bundesweit 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Sie wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie auf landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen erhoben. Sie wird über die Nebenkosten auch an Mieter weitergegeben.

Bayern blockiert derzeit das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und den meisten Ländern favorisierte sogenannte wertabhängige Modell. Zur Bemessung herangezogen werden sollen dabei vor allem das Alter des Gebäudes, der regionale Bodenrichtwert - also der Wert der Fläche - und durchschnittliche Nettokaltmieten. Bayern will im Gegensatz dazu ein Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.