Grundsteuer rund um Leonberg Wo der Hebesatz am höchsten ist
Eigentlich sollten die Hebesätze bei der neuen Grundsteuer aufkommensneutral sein. In Weil der Stadt und Wimsheim liegen sie aber über der Empfehlung des Finanzministeriums. Warum?
Eigentlich sollten die Hebesätze bei der neuen Grundsteuer aufkommensneutral sein. In Weil der Stadt und Wimsheim liegen sie aber über der Empfehlung des Finanzministeriums. Warum?
Sie beschäftigt Vermieter und Häuslebesitzer, Kommunen und Juristen, lässt manchen frohlocken und andere erzürnen: Die Grundsteuerreform. Seit diesem Jahr wird die Grundsteuer, die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz zahlen müssen, anders berechnet. Das alte System hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Vielerorts angepasst wurden in diesem Zuge auch die kommunalen Hebesätze – und die liegen in Baden-Württemberg, das zeigt eine Recherche unserer Zeitung, in einem Drittel der Kommunen über der vom Finanzministerium empfohlenen Obergrenze.
Im ehemaligen Kreis Leonberg trifft das auf zwei Kommunen zu: Weil der Stadt und Wimsheim. In ersterer hatte man Ende des vergangenen Jahres einen Hebesatz von 295 für die Grundsteuer B beschlossen. Die Spanne im sogenannten Transparenzregister liegt für Weil der Stadt derweil zwischen 294 und 275 Prozentpunkten, also etwas darunter. Das auf der Website des Finanzministeriums veröffentlichte Register gibt für jede Gemeinde im Land einen Wertebereich an, der laut Berechnung des Ministeriums zu ähnlichen Grundsteuereinnahmen wie vor der Reform führt. Trifft das auf einen Hebesatz zu, nennt man ihn aufkommensneutral.
Mit dem Wunsch dieser Aufkommensneutralität hatte das Finanzministerium im Zuge der Grundsteuerreform auch an die Kommunen appelliert. Dass man in Weil der Stadt – und vielen anderen Kommunen – einen Hebesatz beschlossen hat, der diese empfohlene Spanne sprengt, liegt aber bei Weitem nicht an Habgier. In der Keplerstadt etwa erklärt man den höheren Hebesatz mit den unvollständigen Daten, mit denen im Transparenzregister gearbeitet wurde. Das Finanzministerium habe veraltete Berechnungsgrundlagen verwendet, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Außerdem seien Widersprüche gegen fehlerhafte Bescheide ebenso noch nicht berücksichtigt worden wie eventuelle Gutachten, die niedrigere Werte nachweisen würden.
Im Spätherbst, als Weil der Stadt den Hebesatz beschloss, hätten außerdem noch nicht alle Bescheide vorgelegen. Rechnerisch ist man in Weil der Stadt also schlicht auf einen anderen aufkommensneutralen Hebesatz gekommen. „Wir senken den Hebesatz auf 295“, hatte der Weiler Bürgermeister Christian Walter damals erklärt. „Wir glauben, dass dort die Aufkommensneutralität liegt.“ Im Lichte der Reform und Konjunktur sei 2025 nicht das Jahr, um den Hebesatz stark auszureizen, so der Bürgermeister. „Obwohl das angesichts der Haushaltslage eigentlich notwendig wäre.“ Um die Finanzsituation von Weil der Stadt steht es bekanntermaßen schon seit Jahren schlecht.
Auch in Wimsheim im Enzkreis begnügte man sich Ende des Jahres 2024 nicht mit einem aufkommensneutralen Hebesatz. Anders als in Weil der Stadt einigte man sich hier aber ganz explizit auf eine Prozentzahl, die der Kommune nach eigenen Berechnungen rund 50 000 Euro Mehreinnahmen beschert. Die Empfehlung aus dem Transparenzregister liegt für Wimsheim zwischen 158 und 174 Prozentpunkten, beschlossen hat der Gemeinderat einen Satz von 185.
Mit dem Mehrbetrag wolle man allgemein Aufgaben der Gemeinde finanzieren, darunter den Straßenunterhalt, Spielplätze oder den Breitbandausbau, kommentierte Bürgermeister Mario Weisbrich damals in der Gemeinderatssitzung. Und er kritisierte eine Entwicklung, die wohl die meisten anderen baden-württembergischen Kommunen auch so beobachten – nämlich, dass den Kommunen von Bund und Land immer mehr Aufgaben übertragen werden, ohne dass diese finanziert werden.
Oft gepredigt wird das auch von Städtetag und Gemeindetag des Landes, die das Transparenzregister bei seiner Veröffentlichung im September 2024 stark kritisiert hatten. Zwar solle die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer unsachgerechten Mehrbelastung der Grundstückseigentümer führen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilungen der beiden Spitzenverbände. Dennoch könne es zum Ausgleich der kommunalen Haushalte im Einzelfall unumgänglich sein, die eigenen Steuereinnahmen zu erhöhen. „Dies gilt insbesondere in Zeiten ungebremst ansteigender Ausgaben aufgrund staatlich zugesagter Aufgaben und Standards“, so die Sprecher von Städte- und Gemeindetag.
Weil der Stadt und Wimsheim gehören derweil, obwohl sie über den Empfehlungen des Finanzministeriums liegen, nicht zu den Spitzenreitern unter den kommunalen Abweichlern in der Region Stuttgart. Donzdorf im Kreis Göppingen etwa hat einen Hebesatz beschlossen, der rund 70 Prozentpunkte über der Obergrenze des Transparenzregisters liegt. Im Kreis Böblingen führt Hildrizhausen die Spitze an, dort liegt die Abweichung bei rund 10 Prozent. Im Kreis Ludwigsburg weicht Freudental etwa 12 Prozent vom Höchstwert ab. In den Altkreiskommunen hat man sich weitestgehend an die Berechnungen des Finanzministeriums gehalten. In Hemmingen etwa: Dort hat man sich bei einer Empfehlung zwischen 181 und 201 für einen Hebesatz von 187 entschieden.
Wer zahlt was
Auf unterschiedliche Grundstücksarten wird unterschiedliche Grundsteuer erhoben: Grundsteuer A zahlen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Für bebauten oder unbebauten Grundbesitz, der nicht unter A fällt, wird die Grundsteuer B fällig – das betrifft die meisten Menschen mit Eigenheim in Baden-Württemberg. Mit der Reform wurde die Grundsteuer C eingeführt, sie macht es Kommunen möglich, mit einem höheren Hebensatz baureife Grundstücke zu besteuern und so ewigen Baulücken entgegenzuwirken.
Berechnung
In der Grundsteuerreform ist Baden-Württemberg einen Sonderweg gegangen. Bei der Berechnung wird hier nur der Bodenwert, nicht die Bebauung berücksichtigt: Der von einem Gutachterausschuss ermittelte Bodenrichtwert wird mit der Grundstücksfläche multipliziert. In die weitere Rechnung fließt eine festgelegte Steuermesszahl ein, der entstehende Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt übermittelt und erst im letzten Schritt mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert.