Ehepaar aus Tamm Grundsteuer steigt von 40 auf 1400 Euro: „Soll alles zubetoniert sein?“

, aktualisiert am 06.02.2025 - 11:50 Uhr
Martin und Thea Kissing sind Landwirte im Nebenerwerb und besitzen neben ihrem Grundstück mehrere Streuobstwiesen. Foto: Simon Granville

Martin und Thea Kissing leben im Ortskern von Tamm (Kreis Ludwigsburg) und zahlen wie viele andere Baden-Württemberger mit großen Grundstücken seit diesem Jahr deutlich mehr Grundsteuer. Unzufrieden sind sie aber nicht nur mit der Berechnung.

Ludwigsburg : Anna-Sophie Kächele (ask)

Martin Kissing, der eigentlich anders heißt, steht hinter seinem Haus im Ortskern von Tamm. Zu seiner linken befindet sich ein Acker, zu seiner rechten eine Scheune, in der er seine Äpfel lagert. Es dämmert, im Esszimmer brennt schon Licht. Wenn man auf dem Gehweg vor dem Backsteingebäude steht, vermutet man nicht, dass das Haus auf einem rund 1000 Quadratmeter großen Grundstück steht.

 

Das Areal, das nach hinten immer schmaler und von einer Garage unterbrochen wird, lässt Raum für Projekte. Wie für andere Baden-Württemberger auch, bedeutet das großzügige Grundstück künftig jedoch nicht mehr nur Freiheiten, sondern auch mehr Kosten. Die Grundsteuer des Ehepaars ist im Zuge der Grundsteuerreform von 47 Euro auf 1400 Euro gestiegen.

Altes Gutachten unterteilt Grundstück in zwei Zonen

Um sie herum ein ähnliches Bild: Zwischen Wohnhäusern ziehen sich schmale Gärten, die nach hinten keine Zufahrt haben. „Um die Flächen hier anders nutzen zu können, müsste man eine Flurbereinigung machen“, sagt Martin Kissing. Es sei eine Sondersituation, die Grundstücke wären ungewöhnlich geschnitten und historisch sei alles sehr verwinkelt.

Das Grundstück, ehemals landwirtschaftlich genutzt, wurde von einem Gutachterausschuss 1998 in zwei Gebiete unterteilt: in ein Vorderland, auf dem das Wohnhaus steht und ein Hinterland. Wichtig ist das heute nicht mehr, denn das Grundstück wurde mit einem Bodenrichtwert von 560 Euro einheitlich neu bewertet. In Martin Kissings Augen ein unrealistischer Wert, gerade weil der hintere Teil nicht bebaut werden könnte.

Martin und Thea Kissing leben seit 26 Jahren in ihrem Haus in Tamm. Foto: Simon Granville

„Die Wirtschaftlichkeit und der Nutzungsgrad werden nicht beachtet“, kritisiert er die baden-württembergische Berechnung, bei der allein der Bodenwert und die Grundstücksfläche eine Rolle spielen. Für Menschen mit kleinen Häusern und großen Gärten bedeutet die baden-württembergische Grundsteuer eine Mehrbelastung. Dem Ehepaar Kissing stellt sich die Frage: Welchen Strukturwandel wollen Gemeinden? „Will man eine Mischung aus Wohnhäusern und Grünflächen oder alles zubetoniert?“, fragt Thea Kissing.

Ihr Grundstück sei eine kleine, grüne Lunge in Zeiten, in denen Versiegelung doch eigentlich verhindert werden solle. „Diese Schottergärten werden ja auch zurecht verboten, es wäre nur fair, dass wir nicht abgestraft werden“, sagt Martin Kissing, der mit seiner Frau auch Streuobstwiesen bewirtschaftet und einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb betreibt. „Dieser Optimierungsdruck ermöglich es Menschen nicht mehr, sich zu engagieren.“


Ehepaar Kissing kritisiert das Einspruch-Verfahren

Martin Kissing nimmt Kontakt mit dem Gutachterausschuss auf, um eine individuelle Beurteilung des Grundstücks anzufordern. Der antwortet ihm, der Bodenrichtwert sei der durchschnittliche Lagewert für eine Mehrheit von Grundstücken – ein Einspruch dagegen sei beim Gutachterausschuss nicht möglich. Stattdessen könne er gegen den Grundsteuermessbescheid vor dem Finanzamt Einspruch einlegen und ein von ihm beauftragtes Gutachten vorlegen. Das würde das Ehepaar Kissing gut 3000 Euro kosten. „Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieses Gutachten so teuer ist“, sagt Martin Kissing. Die Frage, ob sich ein Gutachten lohnt, sei eine Abwägungssache, so eine Sprecherin vom Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg. Das Gutachten gelte sieben Jahre, „das muss ich mir überlegen, ob das, was ich jetzt an Grundsteuer einsparen würde, das aufwiegt, was ich für das Gutachten bezahle“.

Der Bund der Steuerzahler hat gemeinsam mit Eigentümerverbänden unter anderem gegen die Bewertung großer und ungewöhnlich langer Wohnbaugrundstücke geklagt. Eine Musterklage richtete sich gegen die Bodenrichtwerte bei großen Gärten. Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen, die Verbändeallianz zieht nun vor den Bundesfinanzhof. Bis eine Entscheidung fällt, könnten aber noch Jahre vergehen, sagt eine Sprecherin des BdSt.

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