Noch ist es nicht klar, wie sich die Berechnung der Grundsteuer ändern wird. Ein paar Dinge stehen aber jetzt schon fest, kommentiert Christian Gottschalk. Und die können teuer werden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Es ist ja nicht so, als ob die Politik gänzlich untätig wäre in Sachen Grundsteuerreform. Schon lange bevor das Bundesverfassungsgericht im April dieses Jahres eine Neuregelung angemahnt hatte, haben sich die Experten in Bund und Ländern Gedanken über eine Neukonzeption gemacht. Gesetzesentwürfe für eine Neuregelung gab es zur Genüge. Das Problem ist nicht die mangelnde Bereitschaft etwas zu ändern. Das Problem besteht vielmehr darin, dass es einen erbitterten Streit darüber gibt, in welche Richtung die Änderungen zu gehen haben. Und dieser Streit ist auch nach dem Spruch aus Karlsruhe nicht behoben, wie sich nun zeigt. Die am Donnerstag von Finanzminister Olaf Scholz präsentierte Reform ist mithin nicht das Ende der Diskussion, es ist nur ein wiederholter Anfang.

 

Manche werden deutlich mehr bezahlen müssen

Unabhängig davon, welches der diskutierten Berechnungsmodelle am Ende obsiegen wird, drei Dinge sind jetzt schon klar. So wird es mit Sicherheit Eigentümer geben, die künftig massiv mehr als bisher zur Kasse gebeten werden. Das leugnet nicht einmal der Finanzminister, der lediglich davon spricht, das Gesamtaufkommen der Steuer solle nicht steigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Drehen an den verschiedenen Stellschrauben am Ende sogar für die meisten zu einer höheren Zahlungspflicht führt, ist sogar ziemlich hoch.

Zum zweiten droht eine Welle von Klagen. Die alten Regeln waren ungerecht, aber eingespielt. Die Mehrzahl der Steuerschuldner hatten sich damit abgefunden, ohne groß zu lamentieren. Das wird nun anders sein. Wenn alle 36 Millionen Immobilien in Deutschland, vom Ein-Zimmer-Appartement bis hin zur Luxusvilla, erst einmal neu bewertet sind – egal nach welchem System –, dann wird es Einsprüche und Widersprüche en masse geben. Diese abzuarbeiten wird Jahre dauern, und die Prognose, dass die neue Regelung am Ende wieder in Karlsruhe landen wird, ist nicht allzu gewagt.

Die Frist wird voll ausgenutzt werden

Bis dahin werden noch viele Bescheide nach der alten Berechnungsgrundlage verschickt werden. Denn zum dritten steht fest, dass Politik und Behörden die ihnen gegebenen Fristen voll ausnutzen werden. Wenn es dem Gesetzgeber gelingt, bis Jahresende 2019 eine verfassungskonforme Regel zu erlassen, dann dürfen die alten Vorschriften noch bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. So wird es wohl kommen.