Nach der anhaltenden Kritik an der baden-württembergischen Grundsteuerreform kommt jetzt doch Bewegung in die politische Debatte. CDU-Fraktionschef Manuel Hagel hat gemeinsam mit dem Finanzpolitiker Albrecht Schütte in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann moderate Anpassungen gefordert und einer Generalrevision zugleich eine Absage erteilt.
„Wir sehen, dass wir die aktuelle Grundsteuerregelung verbessern müssen“, sagt Hagel zur Begründung. Veränderungen will er vor allem an zwei Punkten erreichen. Bei sogenannten Mischgrundstücken, die zum Teil Nutzungseinschränkungen bis hin zu Bauverboten haben und trotzdem oft mit einem einheitlich hohen Bodenrichtwert eingestuft wurden, will er eine kurzfristige Neubewertung erreichen. Die Gutachterausschüsse sollten dafür „sensibilisiert“ werden, dass solche Grundstücke mit verschiedenen Bodenrichtwerten taxiert werden können. „Auf dieser Grundlage sollten die Gutachterausschüsse die von ihnen ermittelten Bodenrichtwerte für alle Grundstücke nochmals überprüfen und diese erforderlichenfalls anpassen“, heißt es in dem Brief, der unserer Redaktion vorliegt.
Wie Hagel Wohngebäude entlasten will
Belastungsverschiebungen zugunsten von Gewerbeimmobilien und zulasten von Wohngebäuden will Hagel mittelfristig minimieren und schlägt dafür zwei Alternativen vor. Entweder sollen separate Hebesätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien eingeführt werden, was bisher im Landesgrundsteuergesetz nicht vorgesehen ist; oder der bisher 30-prozentigen Steuerabschlag für Wohngebäude soll auf 40 Prozent steigen.
Hagels Vorschläge haben ein unterschiedliches Echo ausgelöst. „Mit einer Umsetzung der genannten Änderungsvorschläge könnten die größten Verwerfungen, die der baden-württembergische Sonderweg bei der Grundsteuer mit sich bringt, zumindest abgemildert werden“, lobt Eike Möller vom Bund der Steuerzahler. Mit Ablehnung reagieren Städtetag und Gemeindetag. „Eine solche Überprüfung des Landesgrundsteuergesetzes wäre übereilt“, kritisiert dagegen Susanne Nusser, Vize-Hauptgeschäftsführerin der Städtetags auf Anfrage. „Wir können hier nichts übers Knie brechen, sondern müssen erst einmal genauer wissen, wie die Grundsteuerreform sich in der Fläche des Landes auswirkt.“
„Weder erforderlich, noch kurzfristig leistbar“
Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 5,6 Millionen Grundstücke. „Wenn die Gutachterausschüsse jetzt noch einmal alle Grundstücke überprüfen sollen, um Verzerrungen durch Nutzungseinschränkungen bei Mischgrundstücken herauszufiltern, ist das ein sehr großer Aufwand“, betont Nusser. „Einerseits ist bei einer solchen Prüfung gar nicht garantiert, dass es tatsächlich zu neuen Wertfestsetzungen kommt. Andererseits müssen die Kommunen entsprechend die Steuermessbescheide neu erlassen und gegebenenfalls die Grundsteuerhebesätze neu beschließen. Das können sie im laufenden Verfahren nicht bewältigen.“
Ähnlich skeptisch ist der Gemeindetag. „Eine größtenteils anlasslose Überprüfung aller Bodenrichtwerte in den Kommunen durch die unabhängigen Gutachterausschüsse ist aus unserer Sicht weder erforderlich, noch kurzfristig leistbar“, ergänzt Patrick Holl, Finanzdezernent beim Gemeindetag. Holl verwahrt sich dagegen, dass den Kommunen die Verantwortung zugeschoben werden soll, für die Belastungsverschiebungen zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien eine verfassungsfeste Lösung zu finden. Immerhin habe sein Verband früh auf die Problematik hingewiesen. „Im Hinblick auf Planbarkeit und Verlässlichkeit sind Anpassungen für die jetzt zu versendenden Millionen Grundsteuerbescheide kaum mehr realistisch darstellbar“, sagt Holl. „Zudem sind in den allermeisten Städten und Gemeinden die Hebesätze bereits festgelegt.“
Verwunderung über Härtefall-Vorschlag
Um besonders ungerechte Härten zu vermeiden, will Hagel den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit einräumen. „Wir sind davon überzeugt, dass genau dort für Einzel- und Härtefälle die effektivsten Lösungen gefunden werden“, betont er. Doch auch dieser Vorschlag löst beim Städtetag Verwunderung aus. „Die Abgabenverordnung sieht schon jetzt Billigkeitsregelungen vor, die in den Kommunen auch angewandt werden“, betont Susanne Nusser. „Allerdings sind die rechtlichen Spielräume im Steuerrecht grundsätzlich eng. Und nach Erfahrung unserer Kommunen wird der Antrag auf Erlass oder Stundung in den meisten Fällen zurückgezogen, wenn die Stadt die Offenlegung der Vermögenslage von dem Grundbesitzer fordert. So schreibt es die Abgabenverordnung vor.“
Ministerpräsident Kretschmann hat schnellen Änderungen am Landesgrundsteuergesetz im Januar eine Absage erteilt. Etwa ein Jahr lang müsse man schon Daten über die Auswirkungen der Reform sammeln, bevor das Gesetz auf den Prüfstand gestellt werde, hatte Kretschmann erklärt. Grundsätzlich sei er jedoch immer zu Korrekturen bereit.