Wenige Tage vor dem Ende der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen hinkt das Land Baden-Württemberg bei Grundstücken und Immobilien in Landesbesitz kräftig hinterher. Aktuell hat die Vermögens- und Bauverwaltung im Südwesten erst mehrere hundert Grundsteuererklärungen in eigener Sache abgegeben. Das entspricht einem Anteil von etwa zehn Prozent. Laut dem Stuttgarter Finanzministerium wären 6900 Erklärungen für steuerpflichtige Grundstücke in Landesbesitz bis Monatsende fällig. Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken endet die Abgabefrist am 31. März. Bis dann muss das Land als Grundbesitzer noch einmal 2100 Grundsteuererklärungen abliefern.
Damit schneidet die Landesverwaltung im Blick auf die Steuerdisziplin gegenüber dem Fiskus erheblich schlechter ab als die Bürger im Südwesten: An diesem Donnerstag hatten laut Finanzministerium 65 Prozent der Haus- und Grundbesitzer mit Wohn- oder Gewerbeimmobilien ihre Unterlagen im Rahmen der Grundsteuerreform bereits abgegeben. Viele Bürger bemühen sich aktuell erkennbar, den Behörden ihre Dokumente vor dem Ende der Frist zu übermitteln. Zur Zeit gehen laut Ministerium Tag für Tag etwa 35 000 Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern im Land ein; im Dezember waren es nur etwa 10 000 täglich. Insgesamt müssen in Baden-Württemberg im Zuge der Reform 5,6 Millionen Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden; für 3,1 Millionen Immobilien, Wälder und Äcker ist das bereits erfolgt.
Im Umgang mit den Steuerbescheiden appelliert Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der wegen der Grundsteuer viele Eingaben von Bürgern erhält, an die Geduld der Betroffenen. „Viele Leute machen Rechnungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze, und das macht keinen Sinn“, erklärte der Regierungschef. Erst im nächsten Jahr legen die Kommunen im Land die Hebesätze bei der Grundsteuer neu fest. Erst danach lasse sich errechnen, wie hoch die eigene Belastung jeweils ausfalle. Kretschmann räumte ein, dass durch die Reform manche Grundbesitzer stärker belastet würden. Das ergebe sich zwangsläufig aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr gerecht seien. Deshalb müsse sich das Steuergefüge durch die Reform ändern. „Wer jetzt mehr bezahlen muss, hat bisher zu wenig bezahlt“, bilanzierte Kretschmann in Stuttgart. Sollte es sich als notwendig erweisen, sei er offen für eine Überarbeitung des Landesgrundsteuergesetzes. „Dass es zu einer Novellierung kommt, ist völlig klar, wenn man ein so fundamental neues Gesetz macht“, sagte der Regierungschef.
Im Haus von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) gibt man mit dem mageren Zwischenstand bei den landeseigenen Steuererklärungen trotzdem einigermaßen zufrieden. Zum einen sind andere öffentliche Grundbesitzer wie etwa der Bund und andere Bundesländer ebenfalls spät dran. Nach Informationen der Bundesregierung plant sie, ihre Grundsteuererklärungen erst bis Ende September 2023 abzugeben. Im Stuttgarter Finanzministerium hält man den Beschäftigten der eigenen Vermögens- und Bauverwaltung zugute, dass sie die 6900 Grundsteuererklärungen mit der staatlichen Steuersoftware „Elster“ selbst machten, während andere Bundesländern diesen Auftrag an externe Dienstleister fremdvergeben hätten.
Der Regierungschef als Steuerbürger
Persönliches
Seine eigene Grundsteuererklärung hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann längst gemacht. Das habe ein Steuerberater für ihn erledigt, sagte der Regierungschef auf die entsprechende Frage eines Reporters bei einer Pressekonferenz in Stuttgart.