Grundsteuerreform sorgt für Verwirrung Flut an Widersprüchen zur neuen Grundsteuerregelung

Es werden wohl noch weitere Widersprüche und Beschwerden bei der Stadt eingehen. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Grundsteuerreform sorgt in Leonberg für Verwirrung. Rund 400 E-Mails und 300 Widersprüche zeigen die Unsicherheiten der Bürger zur neuen Regelung.

Leonberg: Marius Venturini (mv)

Die Zahl ist stattlich. Mit rund 400 E-Mails und 300 schriftlichen Widersprüchen sah sich die Leonberger Stadtverwaltung – Stand Anfang Februar – beim Thema Grundsteuer konfrontiert. „Viele Rückfragen konnte die Abteilung Steuern jedoch schon zuvor in einer Infoveranstaltung im Dezember klären“, antwortet Pressesprecherin Leila Fendrich auf eine Anfrage dieser Zeitung. Seit dem 10. Januar hatte die Stadt rund 25 000 Grundsteuerbescheide versandt.

 

Bürger klagen über hohe Grundsteuerbelastungen in Leonberg

Gelöst sind jedoch längst nicht alle Probleme, vor denen viele Bürgerinnen und Bürger mit der Grundsteuerreform nun stehen. Daniel Schlagmüller aus Perouse zum Beispiel hat so seine Schwierigkeiten mit dem neuen Gesetz. Sein bald 102-jähriger Großvater, der seit mittlerweile über 40 Jahren in Leonberg wohnt, soll aufgrund der neuen Berechnung im Jahr etwas mehr als 5000 Euro bezahlen. Im Gespräch nennt der 26-Jährige den neuen Modus „Enteignung durch die Hintertür“. Es sei für seinen Großvater – der noch immer in dem Haus auf dem relativ großen Grundstück lebt – zwar nicht existenzbedrohend. Allerdings gefährde es massiv den eigentlich schon feststehenden Plan von Daniel Schlagmüller und seiner Frau, dort später einmal einzuziehen.

Die Grundlage: Baden-Württemberg hat sich bei der neuen Grundsteuer B für das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ entschieden. Im Wesentlichen sind dafür zwei Faktoren maßgeblich: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert, also Lage, Zustand, Erschließungsgrad oder Bebauungsmöglichkeiten. Beide Werte werden miteinander multipliziert, am Ende steht der sogenannte Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an. Das Bewertungsergebnis wird im Anschluss mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Bei der neuen Grundsteuer liegt diese bei 1,3 Promille, also 0,0013. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag. Bis hierhin ist für das Prozedere das Finanzamt zuständig. Im dritten und letzten Schritt wendet die Kommune ihren Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an. Leonberg hat diesen Hebesatz auf 220 Prozent festgelegt. Aus dieser Rechnung ergibt sich schließlich die konkrete jährlich zu entrichtende Grundsteuer.

Fehlerhafte Bescheide: 500 Euro statt vier Euro

Bis zum 31. Januar 2023 hatten Grundstückseigentümer eine Grundsteuereklärung abgeben müssen. Das hat auch der Leonberger Matthias Lehmann getan, für ein knapp 1500 Quadratmeter großes Gartengrundstück. Der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts ließ ihn nicht schlecht staunen. Das legte als Bodenrichtwert 500 Euro pro Quadratmeter fest, wogegen Lehmann umgehend Widerspruch einlegte. „Der Bescheid wurde auf meinen Einspruch dann sofort abgeändert“, so der erstaunte Leonberger. Der neue Wert: vier Euro. „Mein Grundstückswert wurde also ursprünglich um 12 500 Prozent zu hoch bewertet“, so Lehmann, der hinzufügt: „Ich dachte so ein Fehler kann ja mal passieren, habe aber jetzt von einem ähnlichen Fall gehört.“

Großes Grundstück, Gartengrundstück, Mehrfamilienhaus? Viele Menschen ärgern sich über die neue Grundsteuer. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Krux liegt dabei im Kleingedruckten: Ein Widerspruch gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid hat nur selten Aussicht auf Erfolg. Denn dieser berücksichtigt lediglich den neuen Hebesatz sowie den Grundsteuermessbetrag. Wenn sich schon zu Beginn im Grundsteuerwertbescheid oder eben im Grundsteuermessbescheid falsche Zahlen finden, ist es für einen Einspruch zu spät.

Verwirrung um Aufkommensneutralität der Grundsteuer in Leonberg

Jutta Hanitsch aus Leonberg wundert sich indes über ein Merkblatt, das ihrem Grundsteuerbescheid beilag. Vor allem der Passus der „Aufkommensneutralität“ wirft bei ihr Fragen auf. Laut Internetseite der Landesregierung bedeutet dies: „Die Einnahmen einer Kommune sind nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch wie davor.“ Allerdings könne es zu Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern kommen. Nur steht im Merkblatt nun: „Die Aufkommensneutralität wird aber voraussichtlich nicht überall umgesetzt werden können. Da die Gemeinden unter anderem gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Haushalte auszugleichen, kann es notwendig sein, das Grundsteueraufkommen anzuheben.“ Jutta Hanitsch fragt: „Verstößt das Eingeständnis der Stadt Leonberg nicht gegen die Rechtsprechung?“

Nachgefragt bei der Verwaltung. Die antwortet in Person von Pressesprecherin Leila Fendrich: „Das Beiblatt zu den Bescheiden stammt vom IT-Dienstleister ‚komm.One’ und ist allgemein formuliert für alle Gemeinden in Baden-Württemberg.“ Die Stadt Leonberg habe den Hebesatz aufkommensneutral kalkuliert und deshalb deutlich reduziert von 445 Prozent auf 220 Prozent. „Das Transparenzregister Baden-Württemberg sieht einen aufkommensneutralen Mittelwert von 221 Prozent für Leonberg vor.“

Zusammengefasst: Es werden wohl noch weitere Widersprüche und Beschwerden bei der Stadt eingehen.

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