Das Eisenbahn-Bundesamt denkt doch über härtere Auflagen für die Überwachung des Grundwassers nach, das bei S 21 zurück ins Erdreich gepumpt wird. Aber es hat noch nicht entschieden.

Stuttgart - Die Bahn könnte bei ihrem S-21-Grundwassermanagement wieder mit einer intensiveren Überwachung der Wasserqualität konfrontiert werden. Das geht aus einer Erklärung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) hervor, die der Stuttgarter Zeitung vorliegt. Damit reagiert die Aufsichtsbehörde offenbar auf eine Anregung des städtischen Amts für Umweltschutz, das sich – wie berichtet – für eine Fortsetzung der im August angeordneten und Mitte Oktober beendeten intensiveren Überwachung um weitere neun Monate ausgesprochen hatte. „Die Frage, ob und in welchem Umfang die Bauherrin künftig ein Grundwasser-Monitoring betreiben muss, das erneut über die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses hinausgeht, ist bislang noch nicht beantwortet“, erklärte das Eisenbahn-Bundesamt. Der Vorgang werde „noch etwas Zeit in Anspruch nehmen“.

 

Allerdings hält das Eisenbahn-Bundesamt an seiner Einschätzung fest, dass während der zweimonatigen intensiveren Überwachung an den Infiltrationsbrunnen, dem sogenannten Monitoring, die Einleitwerte für abfiltrierbare und absetzbare Stoffe eingehalten wurden. Diesem Ergebnis widerspricht auch der städtische Wasserexperte nicht, er bezweifelt aber, ob die Messungen so aussagekräftig sind, wie die S-21-Bauherrin Bahn meint. Sie zieht aus dem Monitoring nämlich den Schluss, dass die Analysen belegten, dass „beim Betrieb des Grundwassermanagements die Einleitkriterien dauerhaft eingehalten“ würden. „Diese Auffassung wird fachlich nicht geteilt“, stellt die Stadt in einem Schreiben an das Bundesamt fest. Begründet wird dies damit, dass im Gegensatz zu der Behauptung der Bahn, dass mehr als 300 Prüfergebnisse vorlägen, lediglich neun aussagekräftige Analysen für abfiltrierbare Stoffe vorgenommen worden seien. „Mit einer derartig geringen Anzahl belastbarer Befunde lassen sich keine hinreichend abgesicherten Langzeitprognosen zur ortsspezifischen Einhaltung der Einleitgrenzwerte abgeben“, heißt es in dem Schreiben der Stadt vom November 2014.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Das EBA verlängerte trotz dieser Empfehlung das Monitoring aber zunächst – mit Verweis darauf, dass die Grenzwerte eingehalten worden seien. Offenbar ist dies aber nicht das letzte Wort, weil sich das EBA noch nicht entschieden hat, welcher Meinung es folgen soll. „Eine in fachlicher wie in rechtlicher Hinsicht belastbare Entscheidung des EBA setzt voraus, dass die zugrunde liegenden komplexen Sachverhalte ebenso sorgfältig betrachtet werden wie die verschiedenen Stellungnahmen und Sichtweisen, die damit verbunden sind“, sagte eine Sprecherin der Behörde. Dies sei noch nicht abgeschlossen. Wann das sein werde, ließ die Sprecherin offen.

Die Stadt Stuttgart hatte gegenüber der Stuttgarter Zeitung die Existenz des Schreibens bestätigt. Bei einer möglichen Verlängerung des Monitorings um neun Monate hätte man fast ein Jahr lang überwacht und „damit über einen überschaubaren Zeitraum dennoch ein Spektrum, das eine fachlich verlässliche Analyse der Proben möglich macht“, hatte ein Sprecher der Stadt erklärt. Allerdings ist nur das EBA berechtigt, das Monitoring anzuordnen. Zudem stellte die Stadt Ende Januar fest, dass sie „bis heute noch keine Reaktion des EBA auf unsere Anregung erhalten“ habe.

Lob für städtische Experten

Die Behörde versucht, dem Eindruck entgegenzutreten, es gebe einen Zwist mit der Stadt. Man schätze die Expertise der Fachleute des Amts für Umweltschutz und den Umstand, dass „sie ihr Knowhow zum Schutz des Grund- und Mineralquellwassers einbringen“. Das städtische Amt prüft im Auftrag des EBA, ob und wie die Bahn und die von ihr beauftragten Unternehmen die Vorgaben zur Wasserwirtschaft umsetzt. Es berichtet dem EBA, dem dann aber die Entscheidung obliegt.