Der Kleinkrieg zwischen BUND, Bahn und Eisenbahnbundesamt um Stuttgart 21 geht weiter. Gegen eine Anordnung der Behörde wollen die Umweltschützer vorgehen.  

Stuttgart/Bonn/Mannheim - Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) geht gegen eine Anordnung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) zum Weiterbau des Grundwassermanagements für Stuttgart 21 vor. Den wollen die Umweltschützer mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) stoppen. Sie sehen elementare Beteiligungsrechte bei der Planänderung missachtet. Deshalb sei die vom EBA genehmigte Planänderung zur Zentralisierung der Wasseraufbereitung rechtswidrig.

 

Der 5. Senat des VGH in Mannheim hatte Anfang Oktober entschieden, dass eine frühere Klage des BUND aufschiebende Wirkung hat und deshalb die Arbeiten gestoppt werden müssten. Daraufhin hatte die Bahn als Bauherrin von Stuttgart 21 interveniert und das EBA zur Prüfung aufgefordert. Die Bonner Behörde hatte Ende vergangener Woche einen sofortigen Vollzug der Planänderung angeordnet.

"Wie ein außer Kontrolle geratener ICE"

„Das Eisenbahnbundesamt überfährt wie ein außer Kontrolle geratener ICE in Höchstgeschwindigkeit einen Beschluss des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg“, monierte BUND-Landeschefin Brigitte Dahlbender am Montag in Stuttgart.

Es bestehe ein „öffentliches Interesse“ an den Arbeiten am Grundwassermanagement, sagte eine EBA-Sprecherin. Weitere Verzögerungen sollten deshalb vermieden werden. Sie sagte nicht, wie das öffentliche Interesse in diesem Fall genau definiert ist.

Aufschiebende Wirkung

Der VGH wird Mitte Dezember in der Hauptsache verhandeln. „Über die Kernfrage wird gerichtlich entschieden“, fügte die Sprecherin der Genehmigungsbehörde für Eisenbahnvorhaben in Bonn hinzu.

Nach Darstellung eines VGH-Sprechers haben die Richter in ihrer ersten Entscheidung auf Basis des allgemeinen Eisenbahngesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entschieden, dass die erste Klage aufschiebende Wirkung hat. Bei dem jetzt eingegangenen Antrag des BUND seien die Kriterien für die Entscheidung etwas anders. Es werde das Dringlichkeitsinteresse der Bahn gegen das Interesse der Stuttgart-21-Gegner an einem Aufschub abgewogen. Dabei spielten auch die Erfolgsaussichten der Antragsteller in der Hauptsache eine Rolle. „Das ist so üblich“, sagte der Gerichtssprecher.

Taktieren vor der Volksabstimmung

Der Eilantrag des BUND werde nun dem EBA als Antragsgegner und der Bahn als Verfahrensbeteiligter zugesandt. Sie könnten in einer bestimmten Frist dazu Stellung beziehen. Dann sei der Antrag entscheidungsreif.

Dahlbender unterstellte dem Eisenbahnbundesamt Taktieren vor der Volksabstimmung zum umstrittenen Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21 am 27. November. „Hier soll am Eindruck der Unumkehrbarkeit gearbeitet werden, und das ist aus Sicht des BUND nicht hinnehmbar.“

Das Grundwassermanagement, das unter anderem ein 17 Kilometer langes Rohrleitungssystem umfasst, ist wichtig, damit die Baugrube für den geplanten Tiefbahnhof ausgehoben werden kann.