Die Mühlen der Behörden mahlen langsamer, als die Bahn es sich bei Stuttgart 21 wünscht. So lässt die Genehmigung für eine erhöhte Grundwasserentnahme auf sich warten. Führt das zu Verzögerung?

Stuttgart - Dem Bahnprojekt Stuttgart 21 droht erneut Unbill. Denn das Genehmigungsverfahren für die Entnahme der doppelten Grundwassermenge für die Tiefbauarbeiten wird sich bis in den Winter hinziehen. Die Bahn hatte damit gerechnet, dass die Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) für die doppelte Wasserentnahmemenge vorliegt, wenn sie im Herbst ihre erste Grube für den Tiefbahnhof aushebt. Dies wird aber nach dem Anhörungs-Fahrplan des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht möglich sein. Der für die Entscheidung des EBAs unverzichtbare Erörterungsbericht werde diesem frühestens im Herbst zugesandt.

 

Laut Regierungspräsidium wird der Anhörungstermin für die Planänderung wohl im Juli anberaumt. Dabei werden die 10 000 Einwendungen gegen die Entnahme von 6,8 Millionen Kubikmetern Wasser über die siebenjährige Bauzeit des Tiefbahnhofs diskutiert. Die Einwender befürchten, dass die erhöhte Grundwasserentnahme die Druckverhältnisse ändern und Bodenbewegungen auslösen. Dies könne das Mineralwasser schädigen, Risse an Gebäuden verursachen oder Hänge ins Rutschen bringen, hieß es.

Das umfangreichere Grundwassermanagement wird nötig, weil die Bahn bei Bohrungen einen höheren Andrang des Grundwassers festgestellt hatte. Das Thema ist auch deshalb so brisant, weil Stuttgart nach Budapest das größte Mineralwasservorkommen Europas hat.

Die Ergebnisse der Erörterung fließen in den Erörtertungsbericht des Regierungspräsidiums ein, der dann dem EBA zugeleitet wird. Dieser Bericht samt Entscheidungsvorschlag wird aber frühestens im Herbst an die Bonner Behörde geschickt, sagte der Sprecher des Regierungspräsidiums. Wie lange die dann über dem Bericht brütet, um endgültig den Daumen hoch oder runter zu halten, ist unklar.

Im Herbst soll die erste von insgesamt 25 Baugruben ausgehoben werden. Nach früheren Angaben der Bahn reichen die bestehenden Genehmigungen aus, dass ein schrittweiser Baustart für den Bahnhofstrog noch vor dem Beschluss des EBA möglich ist.