Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die öffentliche Verhandlung zur geplanten Änderung beim Grundwassermanagement auf Mitte Juli terminiert. Stadt und Land üben massive Kritik an dem Termin und wollen die Anhörung verschieben.

Stuttgart - Es bleibt dabei: Die Erörterungsverhandlung für die geplante Änderung des Grundwassermanagements von Stuttgart 21 wird vom 15. bis zum 17. Juli und damit noch vor der Sommerpause stattfinden. Diesen Termin hat das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart am Dienstag bestätigt. Bei Bedarf könne zudem auch noch einen Tag länger erörtert werden, so ein Behördensprecher.

 

Spätestens seit dieser offiziellen Bekanntgabe der Regierungspräsidiums ist hinter den Kulissen offenbar ein handfester Streit zwischen den Behörden, Projektpartnern von Stuttgart 21 und den Regierungsparteien entbrannt, bei dem wohl ganz unterschiedliche Interessen verfolgt werden. In Frage gestellt worden war der Erörterungstermin zuvor, weil sowohl das Land als auch die Stadt Stuttgart in den vergangenen Wochen eine Verschiebung des Termins bei der zuständigen Landesbehörde erreichen wollten. Als Begründung wurde angeführt, dass noch Stellungnahmen des städtischen Umweltamts und des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg fehlen würden. Entsprechend harsch übte Umweltminister Franz Untersteller am Dienstag dann auch Kritik an der Entscheidung des RP. Es sei weder bürgerfreundlich noch zielführend, so der Grünen-Politiker, „die Erörterung zu einem Zeitpunkt durchzuführen, an dem die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange noch nicht vorliegen.“ Das Regierungspräsidium wiederum, ungewöhnlich offensiv angegangen, kann die Kritik des Umweltministers und den Vorwurf nicht bürgerfreundlich zu sein überhaupt nicht nachvollziehen. Zum einen liege ein Großteil der Stellungnahmen längst vor, betont der RP-Sprecher Peter Zaar. Lediglich einige wenige Fragen seien noch offen. Zudem müsse sich das Regierungspräsidium strikt an gesetzliche Vorgaben halten. Im Verwaltungsverfahrensgesetz sei klar geregelt, dass eine solche Verhandlung möglichst drei Monate nach Auslegung eröffnet werden solle. Im Übrigen würden die Bürger Schlange stehen und fragen, wann die Erörterung endlich losgeht.

„Die Bahn ist froh, dass die Verhandlung noch vor der Sommerpause durchgeführt wird“

Öffentlich ausgelegt waren die Unterlagen der Bahn vom 10. September bis 9. Oktober 2012, also vor inzwischen mehr als acht Monaten. Mit der 7. Planänderung hat die Bahn beantragt, beim Bau des Tiefbahnhofs mehr Grundwasser aus den Gruben abpumpen zu dürfen als ursprünglich genehmigt: 6,8 statt knapp drei Millionen Kubikmeter. Gegen dieses Vorhaben sind laut Regierungspräsidium von knapp 4000 Bürgern und Institutionen etwa 10 000 Einwendungen vorgebracht worden. Befürchtet werden dabei überwiegend unkalkulierbare Risiken für das Mineralwasser im Untergrund sowie Bodenbewegungen, die zu Hangrutschungen und Schäden an Gebäuden führen könnten. Der Versuch, das Verfahren zu verzögern, sei ein ungeheuerlicher Vorgang, so der Stuttgart-21-Sprecher Wolfgang Dietrich. „Die Bahn ist froh, dass die Verhandlung nun aber trotz der Vielzahl an Einwendungen noch vor der Sommerpause durchgeführt wird.“Das Verkehrsministerium von Winfried Hermann (Grüne) sieht dabei die Gefahr, „dass je nach Verlauf der Erörterungsverhandlung nach Vorliegen der fehlenden Stellungnahmen eine weitere Anhörung erforderlich und geboten sein könnte“, so der Ministerialdirektor Hartmut Bäumer in einem Schreiben an das RP. Ob der Planfeststellungsantrag erörterungsreif sei, so Bäumer weiter, „ist eine Sach- und Rechtsfrage, die allein das RP als Anhörungsbehörde beantworten kann.“

Die Erörterung ist zentraler Bestandteil des Änderungsverfahrens, dabei werden die Einwendungen mit der Bahn und Fachbehörden diskutiert. Der Bund für Umwelt und Naturschutz hält eine solche Diskussion ebenfalls für verfrüht, so werde die Erörterung zur Farce, so die Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender. „Die Landesregierung muss die Reißleine ziehen und das RP anweisen, der Erörterungstermin auf Mitte September zu verschieben.“

Der Bauablauf der Bahn ist derweil darauf ausgerichtet, Anfang 2014 die Genehmigung zu erhalten, eine zweite Grundwasseranlage einsetzen zu können. Die erste Anlage, für deren Einsatz die Genehmigung vorliegt, soll bereits im Sommer beim Ausheben der ersten Gruben zum Einsatz kommen. Sollte sich das laufende Änderungsverfahren verzögern, droht dem Projekt Stuttgart 21 eine weitere Kostensteigung.