Die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg kommt ab dem 26. Juni vor Gericht. Der Fall bietet politischen Zündstoff: Auf der Anklagebank sitzen elf Verdächtige - die meisten von ihnen Flüchtlinge.

Freiburg - Die Tat geriet überregional in die Schlagzeilen und warf einen Schatten auf Deutschlands südlichste Großstadt. Die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg beschäftigt seit mehr als acht Monaten die Ermittler und sorgte für große öffentliche Aufmerksamkeit. Nun kommt der Fall vor Gericht. Elf Verdächtige - die meisten von ihnen Flüchtlinge - sitzen vom 26. Juni an im großen Sitzungssaal des Freiburger Landgerichts gemeinsam auf der Anklagebank.

 

Zwölf Festnahmen – elf Verdächtige

Mitte Oktober 2018 wurde nach Angaben der Ermittler eine 18-Jährige nachts nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek von mehreren Männern vergewaltigt. Seit der Tat hat die Polizei zwölf Männer festgenommen. Elf von ihnen sitzen in Untersuchungshaft: neun Syrer im Alter von zur Tatzeit 18 bis 29 Jahren, ein 18 Jahre alter Algerier und ein 25-jähriger Deutscher ohne Migrationshintergrund. Sie sind die Angeklagten in dem Prozess.

Gegen einen zwölften Verdächtigen, den die Polizei festgenommen hatte, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen Mitte Juni eingestellt. Der Verdacht gegen den 33 Jahre alten Deutschen ließ sich nach Angaben der Ermittler nicht erhärten; für eine Anklageerhebung fehlten nötige Beweise. Nach einem 13. - unbekannten - Verdächtigen fahndet die Polizei mit einem Phantombild. Eine konkrete Spur gebe es nicht, sagt Polizeisprecherin Laura Riske.

Weitere Mittäter sind nicht ausgeschlossen

Dass es noch weitere Täter gebe, könne nicht ausgeschlossen werden. Die nach dem Verbrechen gebildete Ermittlungsgruppe „Club“ arbeite weiter daran, Licht ins Dunkel zu bringen. Gesucht und ausgewertet werden hierfür auch DNA-Spuren. Beteiligt an dieser Arbeit seien Experten des Landeskriminalamtes.

Hauptbeschuldigter in dem Fall ist den Ermittlern zufolge ein 22 Jahre alter Mann aus Syrien. Er soll die 18-Jährige vergewaltigt und andere Männer zum Vergewaltigen animiert haben. Der jungen Frau war laut Polizei in der Diskothek etwas ins Getränk gemischt worden. Sie habe sich daher in einem wehr- und willenlosen Zustand befunden.

Der 22-Jährige war der Polizei bereits vor der Tat als Intensivtäter bekannt, wie die Ermittler nach Bekanntwerden des Falls einräumten. Gegen den Mann bestand bereits vor der Tat ein Haftbefehl, verhaftet wurde er damals aber nicht. Die Polizei sowie der für sie zuständige baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) waren deshalb in die Kritik geraten. Sie hatten Vorwürfe, nicht genug unternommen zu haben, zurückgewiesen.

Hauptbeschuldigter wegen weiterer Vergewaltigung vor Gericht

Neben der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung wird dem 22-Jährigen vorgeworfen, gemeinsam mit zwei weiteren ebenfalls angeklagten Männern, im September 2017 in seiner Wohnung eine 19-Jährige vergewaltigt zu haben. Dieser Fall soll laut dem Gericht später in einem weiteren Prozess verhandelt werden.

Der Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung wird vor der Jugendkammer verhandelt. Es ist der größte und ungewöhnlichste Strafprozess in der Geschichte des Freiburger Landgerichts, wie Gerichtspräsident Andreas Neff sagt. Gründe seien die vergleichsweise hohe Zahl der Angeklagten, die geplante lange Dauer des Prozesses sowie das erwartete große öffentliche und mediale Interesse. Es werde daher erhöhte Sicherheitsvorkehrungen geben, sagt Neff.

Damit alle Prozessbeteiligten im Gerichtssaal Platz haben, wurde in den vergangenen Monaten umgebaut. Im Innenhof des Gerichts wurde ein von Enten genutzter Teich trockengelegt, um Platz für die Gefangenentransporter zu schaffen, mit denen die Angeklagten aus der Untersuchungshaft ins Gericht gebracht werden.

Prozess wird ein halbes Jahr dauern

Dauern wird der Prozess Gerichtsangaben zufolge mindestens ein halbes Jahr. Allein für die Befragung der Angeklagten zum Prozessauftakt sind drei Tage vorgesehen. Gehört werden sollen bis Ende Dezember dem Plan zufolge rund 50 Zeugen. Hinzu kommen fünf Sachverständige. Bei ihnen handelt es sich um Psychiater und Rechtsmediziner. Hinzu kommen Dolmetscher und andere Prozessbegleiter.

Die zur Tatzeit 18-Jährige ist Nebenklägerin in dem Prozess. Für ihre Aussage wir die Öffentlichkeit voraussichtlich ausgeschlossen. Ein Urteil soll es frühestens am 19. Dezember geben (Az.: 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).