Die Bundesanwaltschaft hat an diesem Dienstag wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Wohnungen in vier Bundesländern durchsuchen lassen.

Karlsruhe - Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag Wohnungen von Rechtsextremen in vier Bundesländern durchsuchen lassen. Sechs Beschuldigte stünden im Verdacht, im vergangenen Jahr innerhalb der Gruppierung „Wolfsbrigade“ die Untergruppierung „Sturmbrigade“ als „bewaffneten Arm“ gebildet zu haben, teilte die Behörde in Karlsruhe mit. Erklärtes Ziel der Gruppierung, das offenbar auch mit Gewalt verfolgt werden sollte, sei das „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“.

 

Auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof wurden den Angaben zufolge die Wohnungen der sechs namentlich bekannten Beschuldigten sowie von vier nicht Tatverdächtigen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Nach den bisherigen Ermittlungen sei den Beschuldigten eine rechtsextremistische Gesinnung gemein. Sie sollen die „Sturmbrigade“ gegründet und ihr angehört haben.

Festnahmen seien zunächst nicht erfolgt. Die Durchsuchungen dienten laut Bundesanwaltschaft dazu, „die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren“. Insbesondere sollten nähere Erkenntnisse über die Gruppierung „Sturmbrigade“ erlangt und geklärt werden, ob die Beschuldigten über Waffen verfügten. Mit den Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt beauftragt. Weitere Angaben machte die Bundesanwaltschaft zunächst nicht.