Das Rätsel um einen menschlichen Schädel, der vor wenigen Wochen während Umzugsvorbereitungen in der Biologie-Sammlung des Plochinger Gymnasiums entdeckt wurde, ist gelöst. Demnach handelt es sich um ein professionell präpariertes Objekt aus den 1960er Jahren. Einen Unrechtshintergrund – sei es aus dem Kolonialismus oder dem Nationalsozialismus – schließt die Schule nun aus. Die Firma, die den Schädel damals präpariert und verkauft hatte, konnte ausfindig gemacht werden.
Ein berühmter Präparator führte auf die Spur
Eine maßgebliche Rolle bei der Recherche habe kurioserweise ein anderes Fundstück gespielt, bei dem es sich eher um ein Kunstwerk als um ein wissenschaftliches Objekt handele, berichtet der Biologielehrer Martin Gröschel. Der ausgestopfte Vogel ist eigentlich sogar nur halb vorhanden und tritt aus einem Waldgemälde heraus, was dem Bild eine dreidimensionale Anmutung verleiht. Für den Unterricht sei dieses Bild kaum geeignet, zumal es groß und schwer ist und zudem komplett eingehaust in eine Glasvitrine. Die Herkunft war indes recht einfach festzustellen: Auf dem Objekt ist der Name G. Mergenthaler vermerkt – für Gottlieb Mergenthaler, der von 1855 bis 1946 in Schwäbisch Hall lebte. Er gilt als einer der bekanntesten zoologischen Präparatoren Süddeutschlands. Zu seinen Schülern gehörte Carl Schweizer aus Schwäbisch Hall, der 1931 ein Museum mit Tierpräparaten in Murrhardt gründete. Dieses Museum besteht noch heute, geleitet von Christian Schweizer, dem Urenkel des Gründers.
Halbpräparate hingen einst in Jagdsalons und Villen
Schweizer konnte dem Gymnasium doppelt weiterhelfen. Zum einen war der Museumsleiter vom Auerhahn begeistert. Solche mit viel Aufwand angefertigten „Halbpräparate“ habe man Ende des 19. Jahrhunderts gern in Jagdsalons, Schlösschen oder Villen gehängt, erklärte er, heute hätten sie Seltenheitswert. Schweizer nahm die Vitrine gerne für sein Museum entgegen.
Den rätselhaften menschlichen Schädel hatte Gröschel ebenfalls in das Murrhardter Museum mitgenommen, um die Meinung des Fachmanns zur Herkunft einzuholen. Dass das Präparat wohl keinen schauerlichen Hintergrund hat, konnte durch Schweizers Hinweise schließlich geklärt werden. Der Fachmann entdeckte an dem Objekt die Überreste eines Etiketts, das er der Firma Somso, einem Hersteller von anatomischen Modellen, zuordnen konnte. Schon vom Betrachten her ordnete der Museumsleiter den Schädel als euro-asiatisch, weiblich, 55 bis 65 Jahre alt ein. Hinweise auf Gewalteinwirkung oder Mangelernährung seien nicht erkennbar. Die Firma Somso bestätigte, dass es sich um ein Knochenpräparat aus den 1960er Jahren handelt. Dieses sei – wie damals üblich – aus Indien bezogen worden. Ab Anfang der 1970er-Jahre habe man dann natürliche Präparate durch künstliche Modelle ersetzt.
Kein Verstoß gegen das Bestattungsgesetz
Somit sei der Schädel „völlig legal im Besitz der Schule“, wie Christian Schweizer unterstreicht. Originale menschliche Schädel würden zwar heute in der Europäischen Union nicht mehr gehandelt, ihr Besitz sei in Deutschland aber erlaubt. Sofern der Schädel älter als 15 oder 20 Jahre sei – was hier nachgewiesen ist – liege auch kein Verstoß gegen das Bestattungsgesetz vor. Die Schule könne damit nun „einen Punkt an die Sache machen“, sagt Gröschel.