Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Landesregierung von Baden-Württemberg hält eine Impfpflicht für möglich. Bei Verstößen könnte ein Bußgeld von 2500 Euro fällig werden.

Stuttgart - Ein von der baden-württembergischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Oppenländer hält die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht verfassungsrechtlich für zulässig. Das 96 Seiten starke Gutachten des promovierten Juristen Torsten Gerhard sieht die Gesetzgebungskompetenz für die Impfpflicht beim Bund und nennt Rahmenbedingungen, wie sich aus einer unserer Zeitung vorliegenden Zusammenfassung ergibt.