Eine umstrittene Methode soll Tauben von Gebäuden fernhalten. Ein Gutachten zu den sogenannten Klebepasten hat nun ergeben: Für die Vögel können die Mittel gefährlich werden - und auch für andere Tiere.

Stuttgart - Eigentlich sollen die Mittel Tauben nur vergrämen - sogenannte Klebepasten könnten für Tauben und auch andere Vögel aber zur Todesfalle werden, warnt die Landestierschutzbeauftragte. Ein Gutachten habe ergeben, „dass die Paste selbst bei Einhaltung aller Vorgaben des Herstellers dazu führt, dass Gliedmaßen, Gefieder und/oder Schnäbel der Tauben und anderer Vögel verkleben“, teilte Julia Stubenbord am Mittwoch in Stuttgart mit. „Diese Pasten haben eine so stark klebende Wirkung, dass Tauben und andere Vögel, die damit in Berührung kommen, automatisch versuchen, das Klebemittel durch Putzen wieder von ihren Gliedmaßen zu entfernen.“

 

Den Vögeln würden nicht nur länger anhaltende Schmerzen durch die kaugummiartige Paste zugefügt - es verendeten auch Tiere. Britta Leins vom Verein Straßentaube und Stadtleben in Stuttgart sagte: „Die Tiere können oft gar nicht mehr fressen. Oder fliegen und Nahrung suchen.“ Sie habe schon einige tote Tiere eingesammelt - aber auch Eichhörnchen, Mauersegler, Meisen und Spatzen seien schon verendet. Deutschlandweit werde ein Mal pro Monat ein Fall bekannt, sagte sie. Auch Insekten könnten an der Paste kleben bleiben und verenden, warnte die Tierschutzbeauftragte.

Füttern in Stuttgart verboten

Eigentlich soll das Mittel den Tauben an den Füßen unangenehm sein und sie von bestimmten Orten vergrämen. Nach Angaben eines Herstellers meiden sie die behandelten Flächen, „fliegen diese Flächen nicht mehr an oder verlassen sie sofort wieder. Durch das Schwarmverhalten werden diese Plätze dauerhaft taubenfrei.“ Die Behauptung, dass bei korrekter Anwendung der Pasten keine Verletzungen auftreten würden, widerlege nun das Gutachten, so Stubenbord. Der Hersteller war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

In Baden-Württemberg wird das Mittel den Angaben nach unter anderem an Einkaufszentren oder Bahnhöfen eingesetzt sowie von Privatleuten genutzt. Die Tierschutzbeauftragte fordert ein Verbot für Verkauf und Anwendung. „Natürlich sind auch bei der Verwendung von etwaigen Fallen gegen Tauben oder andere Tiere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu beachten.“ Das Tierschutzgesetz stellt die Tötung ohne vernünftigen Grund und die Zufügung erheblicher Schmerzen oder Leiden unter Strafe. „Tauben sind in der Regel nicht als Schädlinge einzustufen“, erklärte Stubenbord. Nur in Einzelfällen, etwa wenn sie sich in der Nähe von Krankenhäusern aufhalten.

Um den Bestand zu reduzieren, ist das Füttern von Tauben in Stuttgart und anderen Städten verboten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 35 Euro, bei Wiederholung kann es bis zu 5000 Euro kosten.