Die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen rückt näher. Der Bundestag soll in den nächsten Tagen über einen Gesetzentwurf der Ampelparteien beraten. Doch was ist mit den Genesenen?

Stuttgart - Die Impfpflicht rückt näher. Die Ampelparteien in Berlin haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Impfpflicht für besonders gefährdete Berufsgruppen ab Mitte März vorsieht. Ob und wann Menschen unter eine mögliche Impfpflicht fallen, die von einer Coronainfektion genesen sind, ist offen.

 

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In baden-württembergischen Staatsministerium verweist man auf den Bund, der eine Impfpflicht regeln und die Details vorbereiten müsse. Das Land Baden-Württemberg hat aber bei der Stuttgarter Anwaltskanzlei Oppenländer ein Gutachten zu „Zulässigkeit und Möglichkeiten der Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid 19“ in Auftrag gegeben.

Gutachter: Genesene temporär von der Impfpflicht ausnehmen

In ihrer 100 Seiten starken Expertise verweisen die Gutachter darauf, dass Genesene durch den Bund und die Länder geimpften Personen gleichgestellt werden, wenn die Infektion höchstens sechs Monate zurückliegt. So lange gelte der Genesenenstatus.

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Das Robert-Koch-Institut empfehle, dass Genesene „in der Regel“ sechs Monate nach ihrer Erkrankung, frühestens aber vier Wochen danach geimpft werden sollten. Die Sachverständigen raten auf dieser Basis, „aufbauend auf dieser Impfempfehlung sollten Genesene für die Geltungsdauer ihres Genesenenstatus (temporär) von der allgemeinen Impfpflicht ausgenommen werden“. Das würde bedeuten, dass die Impfpflicht für sie bis zu sechs Monate nach ihrer Genesung ausgesetzt wäre.

Auch Booster könnten Pflicht werden

Die Gutachter verlangen, dass in einem Gesetz über eine Impfpflicht definiert wird, wann jemand als vollständig geimpft gelte und wann ein „vollständiger Impfschutz“ vorliege. Sie meinen, auch Auffrischungsimpfungen könnten unter die Impfpflicht fallen, wenn sie dafür notwendig seien, einen ausreichenden Immunstatus beizubehalten.