Schulwechsel in Stuttgart Runter vom Gymnasium – „zum Wohle des Kindes“
Auch zum kommenden Schuljahr verlassen wieder viele Kinder vorzeitig das Gymnasium. Wie darum gerungen wird, für diese eine gute Lösung zu finden.
Auch zum kommenden Schuljahr verlassen wieder viele Kinder vorzeitig das Gymnasium. Wie darum gerungen wird, für diese eine gute Lösung zu finden.
Das Wort „Abschulungen“ mag Manfred Birk überhaupt nicht. Weil es so negativ klinge und suggeriere, das Kinder, die vom Gymnasium auf die Real- oder Gemeinschaftsschule wechseln, weniger können oder gar versagt hätten. Das entspreche aber nicht der Wahrheit. Viel mehr gehe es darum, den individuellen Fähigkeiten und dem individuellen Lernweg des Kindes gerecht zu werden, sagt der geschäftsführende Schulleiter der Stuttgarter Gymnasien. Denn nicht für jeden sei der direkte Weg zum Abitur der richtige.
Insbesondere in der Mittelstufe sinken zuweilen die schulischen Leistungen – auch bei Kindern, die nach der vierten Klasse eine Empfehlung fürs Gymnasium bekommen haben. Dann müsse man genau hinschauen, ob es sich um einen vorübergehenden Leistungsabfall handelt, zum Beispiel wegen einer längeren Krankheit oder familiärer Veränderungen. Oft sei aber auch die Pubertät der Grund. Die verlaufe bei jedem Jugendlichen anders und führe bei manchen zu einem „anhaltenden schulischen Misserfolg“, der dann auch psychische Belastungen der Kindern und Jugendlichen nach sich ziehen könne.
„Das ist das Letzte, was wir wollen. Darum ist es uns allen ein Anliegen, frühzeitig auf solche Situationen zu reagieren – zum Wohle des Kindes“, sagt Birk stellvertretend für die Stuttgarter Schulleitungen. Es gehe darum, nicht erst dann zu handeln, wenn das Kind das Gymnasium verlassen müsse, weil es zum Beispiel zum dritten Mal ein Schuljahr zu wiederholen hätte. „Wir wollen den Kindern genau dieses Schicksal ersparen.“
Doch besonders ab der Mittelstufe sind Plätze an den Real- und Gemeinschaftsschulen rar – eben weil in diesen Klassen vergleichsweise viele Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium auf diese Schularten wechseln. Darum habe man gemeinsam ein Verfahren entwickelt, um für alle Kinder – diejenigen, die wegen wiederholten Sitzenbleibens wechseln müssen, und diejenigen, denen es aufgrund anhaltend schlechter Schulleistungen geraten werde – eine gute Lösung zu finden, sagt Birk. Daran beteiligt sind er und sein Kollege Gerhard Menrad als geschäftsführender Schulleiter der Real- und Gemeinschaftsschulen in Stuttgart sowie als Aufsichtsbehörden das Regierungspräsidium und das Staatliche Schulamt.
Früher hätten sich die Rektoren der Gymnasien und der Realschulen an einen Tisch gesetzt und Schülerinnen und Schüler gegeneinander verschoben. „Das hatte Basarcharakter und wurde von den Rektoren zunehmend als nicht angemessen empfunden“, sagt Birk. Seit 2024 melden die Real- und Gemeinschaftsschulen mögliche freie Plätze an eine zentrale Stelle, die diese dann an die Schulleiter an den Gymnasien weitergebe. Die Plätze würden dann „qua Amt“ verteilt. Und keinesfalls würden die Eltern losgeschickt werden, damit sie einen Schulplatz für ihr Kind suchen. Dennoch kontaktieren viele beunruhigte Eltern von sich aus die Real- und Gemeinschaftsschulen.
Im Schuljahr 2023/2024 hat das für das Verfahren zuständige Gremium für knapp 350 Gymnasiasten einen Platz an einer Real- oder Gemeinschaftsschule gesucht. Eine Statistik darüber, wie viele von diesen am Ende tatsächlich die Schule wechselten und wie viele womöglich doch am Gymnasium geblieben sind, gibt es laut Birk aber nicht.
In dem gerade zu Ende gegangenen Schuljahr waren es etwa 150 Kinder, für die ein Platz an einer anderen Schulart gesucht wurde. Die deutlich geringere Zahl hänge vor allem damit zusammen, dass bereits im Jahr davor viele Mädchen und Jungen neu vermittelt worden seien, sagt Birk. Für dieses Schuljahr gehe er davon aus, dass bis Schuljahresende für nahezu alle ein gute Lösung gefunden worden sei. „Andernfalls hätte ich entsprechende Mails bekommen“, sagt er.
Klar ist aber auch: Es ist dann nicht immer die Wunschschule, manchmal müssen zum Beispiel weitere Wege in Kauf genommen werden, manchmal wäre Eltern und Kindern wegen des Profils eine andere Schule lieber gewesen. Kinder aus anderen Kommunen werden zunächst auf die Sek-I-Schulen in ihrer Stadt verwiesen.
Manfred Birk betont, dass mit einer Laufbahn an einer Sek-I-Schule niemand vom Abitur ausgeschlossen werde. Das Schulsystem in Baden-Württemberg sei durchlässig und biete unter anderem über das berufliche Gymnasium oder die gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule vielfältige Möglichkeiten, um ein Abitur zu erwerben.
Schulwechsel
Ein Kind muss das Gymnasium verlassen und auf eine Schule der Sekundarstufe I wechseln, wenn es zum zweiten Mal dieselbe Klassenstufe wiederholen müsste, wenn es nach Wiederholung einer Klassenstufe auch die nachfolgende Klassenstufe nicht schafft oder generell zum dritten Mal das Klassenziel nicht erreicht.
Versetzung
Wann ein Kind eine Klasse wiederholen muss, ist in den Versetzungsordnungen geregelt. Die verschiedenenen Schularten haben jeweils eigene Vorgaben. Diese sind auf der Internetseite des Kultusministeriums zu finden.