Scharfe Zähne, lautes Bellen, gerne mal ein Häufchen: Für manche sind Hunde des Menschen bester Freund, für andere eine haarige Störquelle auf vier Beinen. Vor Gericht werden deshalb immer wieder skurrile Fälle verhandelt. Eine Auswahl:

Potsdam - Ein Paar aus Bayern muss einen im Urlaub zugelaufenen Dackel an die ursprünglichen Besitzer aus Brandenburg zurückgeben. Das entschied am Mittwoch das Landgericht Potsdam nach einem jahrelangen Rechtsstreit. Doch es gab in der Vergangenheit weitere skurrile Prozesse um Hunde. Eine Auswahl:

 

ZÄHNE KAPUTT:

Es sollte eine freudige Begrüßung werden. Doch weil Schäferhund Camillo zu stürmisch war, ging die Zahnbrücke zu Bruch. 7000 Euro forderte der betroffene Rentner von Camillos Besitzerin, doch deren Versicherung wollte zunächst nicht zahlen. Vor dem Oberlandesgericht München kam es im Juni 2016 zum Vergleich: Die Versicherung muss nun 3250 Euro überweisen.

GEDECKTE HÜNDIN:

Rüden dürfen Hündinnen nicht ohne Einverständnis von deren Besitzer schwängern. Tun sie es doch, gilt das als Sachbeschädigung. Im Jahr 2014 verlangte der Anwalt einer Hundebesitzerin vor dem Landgericht Coburg in Bayern 16 000 Euro Schmerzensgeld. Die beiden Parteien einigten sich dann aber auf eine Ausgleichszahlung von 500 Euro.

VERLEUGNETER HUND:

Eine Vermieterin warf einem Mieter im Jahr 2009 vor, trotz Verbots einen Hund zu halten. Der Mann beteuerte, Bulldogge „Clyde“ lebe bei seiner Mutter. „Clyde“ wurde in den Zeugenstand des Amtsgerichts Köln geladen. Dort wurde klar: Die Seniorin wird mit dem großen Tier gar nicht fertig. Das Gericht gab der Vermieterin Recht.

ZU LAUTE HUNDE:

Das Celler Amtsgericht untersagte 2002 einer Hundehalterin in Wietze (Niedersachsen) die Haltung von 15 Cockerspaniels. Damit wehrte sich ein Nachbar erfolgreich gegen das häufig kläffende Rudel in dem Wohngebiet. Die Frau durfte nur noch drei Hunde halten und musste nachts sowie in der Mittagszeit für Ruhe sorgen.

HUND GEGEN POSTBOTE:

Briefträger, die von Hunden angegriffen werden, dürfen sich auch mit Fußtritten und Knüppeln wehren. Das Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) befand 1997, die Tierarzt-Kosten für Dackel „Biene“ müsse sein Besitzer tragen - und nicht der Zusteller.