Hackerangriffe auf Firmen Cyberlösegeld von der Steuer absetzbar

Bereit zum Angriff: Laptop mit geöffnetem Hackerprogramm Foto: dpa/Silas Stein

Soll man für die Freigabe verschlüsselter Daten bezahlen? Bloß nicht, sagen Polizei und Behörden. Viele Unternehmen tun es trotzdem – und können das Geld später von der Steuer absetzen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Wenn Unternehmen von Cybererpressungen betroffen sind, beginnt meist das große Schweigen. Schon über den Hackerangriff an sich reden die wenigsten gerne, aus Sorge um die Reputation und vor verunsicherten Kunden. Noch einsilbiger werden sie, wenn es um das Lösegeld geht, das für die Freigabe verschlüsselter Firmendaten gefordert wird. So gut wie nie erfährt man, dass und in welcher Höhe gezahlt wurde. Nur hin und wieder wird es bekannt – meist dann, wenn sich ein Opfer nicht erpressen ließ und die Attacke mit eigenen Mitteln überwand.

 

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