Hilfsbereitschaft soll nicht bestraft werden, urteilt das Sozialgericht Heilbronn. Es hat den Landkreis Borken dazu verdonnert, den Aufenthalt einer Frau und ihrer Kinder im Ludwigsburger Frauenhaus im vollen Umfang zu bezahlen. Ein Urteil mit Signalwirkung, finden die Beteiligten.

Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Kreis Ludwigsburg - In ihrem Heimatkreis konnte die junge Frau nicht bleiben: Zu groß war die Gefahr, dass ihr Mann sie finden und wieder zuschlagen würde. Mit ihren sieben, fünf und drei Jahre alten Kindern wurde sie vom Frauenhaus in Borken, das viel zu nahe an der ehelichen Wohnung lag, in das Frauenhaus in Ludwigsburg vermittelt. Ein Glück für die Mutter und ihre Sprösslinge. Freie Frauenhaus-Zimmer in Ludwigsburg gibt es selten genug. „Und für manche Frauen“, sagt Chris Scheuing-Bartelmess, Geschäftsführerin beim Trägerverein Frauen für Frauen, „ist es sehr wichtig, in ausreichender Entfernung unterzukommen. Am besten in einem anderen Bundesland.“ Die junge Mutter aus dem Kreis Borken lebte ein Jahr lang, von Juli 2016 bis Juli 2017, in der Ludwigsburger Einrichtung.

 

Schutz vor dem gewalttätigen Mann

Dafür, dass er der Frau Schutz vor ihrem gewalttätigen Mann gewährte, soll der Kreis Ludwigsburg aber nicht noch draufzahlen müssen. Das entschied jetzt das Sozialgericht Heilbronn. Es verurteilte den Landkreis Borken dazu, die Kosten für die Unterkunft und die psychosoziale Betreuung im Ludwigsburger Frauenhaus komplett zu übernehmen. In Borken war man der Ansicht gewesen, nach einem halben Jahr in Ludwigsburg habe für die Frau und ihre Kinder „keine akute Gefährdungslage“ mehr bestanden. Deshalb wollte der Kreis auch die 30 000 Euro Betreuungskosten nicht erstatten, die in besagter Zeit das Ludwigsburger Jobcenter übernommen hatte.