Waiblingen/Rudersberg - Ich liebe ihn doch so sehr – ich will nichts sehnlicher als wieder nach Hause“, flehte die 35-jährige Angeklagte aus Rudersberg die Richterin am Amtsgericht Waiblingen an. Doch aus diesem Wunsch wird vorerst nichts: Denn die Frau ist am Amtsgericht Schorndorf erst im vergangenen Jahr zu einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden. Aus dem gleichen Grund wie jetzt: Sie hatte Gegenstände nach ihrem Lebensgefährten geworfen. Da sie innerhalb der damals gesetzten Frist nun gleich zweimal rückfällig geworden ist, gab es keine Chance mehr auf eine erneute Bewährung.
Polizeieinsätze in der gemeinsamen Wohnung gab es regelmäßig
Die 35-Jährige und ihr ein Jahr jüngerer Lebensgefährte sind bei der Polizei in Rudersberg und Schorndorf schon seit längerem bekannt – immer wieder mussten Beamte eingreifen, um das Schlimmste zu verhindern. „Auf gut schwäbisch gesagt: Wenn sie etwas getrunken hat, dann geht Frau Z. ab wie eine Rakete“, formulierte es einer der Beamten. Immer wieder habe es gegenseitige Anzeigen gegeben, allerdings hätte das Paar auch regelmäßig davon später nichts mehr wissen wollen. So auch jetzt: Der Lebensgefährte hatte keinen Strafantrag gestellt.
Zuerst war es an einem Sonntagmorgen im März gegen halb sechs Uhr zu einem lautstarken Streit in der gemeinsamen Wohnung gekommen: Dabei soll die Angeklagte mit diversen Gegenständen nach ihrem Freund geworfen haben. Als er fluchtartig das Haus verließ, habe sie ihm noch einen schweren Blumenkübel im Treppenhaus hinterhergeworfen. Anschließend demolierte sie im Jähzorn einen Teil der Einrichtung mit einer Axt.
Dass sie daraufhin bei einem Gespräch am Amtsgericht an ihre Bewährung erinnert wurde, half offenbar nichts: Drei Wochen später wiederholte sich das Geschehen – nur dass es sich bei den Wurfgeschossen jetzt um Porzellanaschenbecher und eine Stehlampe handelte. Sie sei halt wütend gewesen, sagte die 35-Jährige, die aufgrund einer psychischen Erkrankung seit vier Jahren arbeitslos ist. Deshalb habe sie die Gegenstände auf den Boden geschmissen. Sie habe jedenfalls nicht die Absicht gehabt, ihrem Lebensgefährten wehzutun. Einsicht klang in ihren kurz angebundenen Antworten allerdings nicht mit.
Nüchtern will das Paar von einer Strafverfolgung nichts mehr wissen
Nicht nur die Angeklagte versuchte, die Heftigkeit ihres Ausbruchs herunterzuspielen. Auch ihr Lebensgefährte schilderte die Streitigkeiten als Zeuge vor Gericht anders als zuvor bei der Polizei: „Dann ist es halt wieder a bissle lauter gworda“, sagte der zierliche Mann, der zurzeit ebenfalls arbeitslos ist. Das trug ihm eine eindrückliche Ermahnung seitens der Richterin ein: Er stehe unter Bewährung. „Ich brauche es genauer“, sagte sie. Auf ihre Nachfragen gab er schließlich zu, dass seit einem Jahr die Streitigkeiten durch den zunehmenden Alkoholgenuss seiner Freundin entgleisten. „Sie drehte völlig durch“, sagte er einmal.
Gibt es das häufiger?, fragte die Richterin. „Zurzeit schon“, sagte er. Er wünsche sich, dass es wieder so schön wie zu Beginn der Beziehung vor sechs Jahren sein könnte, denn er liebe sie nach wie vor. Auf die Frage, wie es denn in Zukunft weitergehen könnte, sagte er: „Sie müsste eine Therapie machen – und aufhören zu trinken.“
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Dazu hat die 35-Jährige nun die Gelegenheit: Die Richterin verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Mit dieser Strafe hat die Frau offenbar nicht gerechnet. Sie brach in Tränen aus.