Hohe Haftstrafen hat die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart gegen zwei 43 und 37 Jahre alte Männer verhängt, die in den Jahren 2020 und 2021 im Großraum Stuttgart, vor allem in Gäufelden-Nebringen und Neubulach, knapp 300 Kilogramm Marihuana weiterverkauft haben, das sie von Drogenhändlern aus ganz Deutschland bezogen hatten. Der 37-Jährige wurde für zwölf Geschäfte mit Marihuana verurteilt, der 43-Jährige für 14 und zudem siebenfachen Handel mit rund neun Kilogramm Kokain.
„Gewinnsummen“ schwanken zwischen 1,13 und 1,93 Millionen Euro
Mit den Strafen blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den 43-Jährgen neun Jahre und drei Monate Haft gefordert, für den 37-Jährigen acht Jahre. Dessen Verteidigerin hatte auf eine Gefängnisstrafe von weniger als sieben Jahren plädiert, der Anwalt des 43-Jährigen hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.
Massiv blieb die Kammer unter den Forderungen der Anklagebehörde bei der sogenannten Einziehung von Taterträgen, mit der die Gewinne aus Drogengeschäften abgeschöpft werden sollen. Hier hatte die Staatsanwaltschaft beim 43-Jährigen eine Summe von 1,93 Millionen Euro in den Raum gestellt, beim 37-Jährigen von 1,16 Millionen Euro. Die Kammer sah beim älteren Angeklagten nur einen Gewinn von 46 500 Euro als nachgewiesen an, beim jüngeren von knapp 105 000 Euro.
Krypto-Handys verwendet
Bei beiden Angeklagten, die mit den Geschäften zum Teil ihre eigene Sucht finanzierten, wurde zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Wegen früherer Vorstrafen befindet sich der 43-Jährige noch in einer solchen Klinik, der 37-Jährige hatte seine Therapie vor wenigen Monaten erfolgreich abgeschlossen.
Das Gericht sah die vorgeworfenen Taten als erwiesen an, da die beiden Angeklagten schon am ersten Verhandlungstag umfangreiche Geständnisse abgelegt hatten. Zudem gab es zahlreiche Chat-Protokolle, da die Geschäfte über sogenannte Krypto-Handys mit den Verschlüsselungs-Apps Anom und Sky ECC abgewickelt worden waren. Deren Verwertbarkeit war lange Zeit juristisch umstritten gewesen, im Januar hat der Bundesgerichtshof die Verwertbarkeit von Anom-Daten bei schweren Straftaten jedoch bejaht.
Vorgegangen sind die Männer folgendermaßen: Die Angeklagten hatten die Rauschgiftlieferungen entweder selbst entgegengenommen oder sich durch Kuriere liefern lassen. Bisweilen waren die Drogen auch in Autos deponiert worden, die in Parkhäusern oder anderswo abgestellt worden waren. Pro Kilogramm Marihuana, das einen durchschnittlichen Wirkstoffgehalt von rund zehn Prozent hatte, hatten die beiden Angeklagten 5100 Euro verlangt. Das Kokain hatte der 43-Jährige zum Kilogramm-Preis von 55 000 Euro gehandelt.
Insgesamt mehrere hundert Kilo Marihuana gehandelt
Die Geschäfte wurden im August und Dezember 2020 getätigt: Im August hatte ein Kurier 50 Kilogramm Marihuana um 4 Uhr morgens in einem Auto in Gäufelden deponiert. Der entsprechende Kaufpreis wurde einen Tag später in einem anderen Fahrzeug in Markgröningen hinterlegt. Anfang Dezember wurden einmal knapp 34 Kilogramm Marihuana zum Preis von 149 000 Euro nach Gäufelden geliefert. Zehn Tage später noch einmal 36 Kilogramm, für die die Angeklagten 151 000 Euro bezahlten. Ein Geschäft kam im Oktober 2020 in Barcelona zustande: Dort hatten die beiden Angeklagten 38,6 Kilogramm Marihuana zu einem Preis von 173 700 Euro gekauft und sich durch einen Kurier liefern lassen.
Positiv rechnete das Gericht den Männern ihre frühen Geständnisse an. Gegen sie sprachen jedoch die großen Mengen und das Vorgehen. Beide verließen das Gericht auf freiem Fuß – bis zum Haftantritt, dem auch Vorstrafen und Therapieauflagen vorausgegangen waren: Den Haftbefehl gegen den 43-Jährigen hob die Kammer auf, „da dieser in seinem familiären Umfeld sehr verwurzelt ist und keine Fluchtgefahr mehr besteht“, wie die Vorsitzende Richterin erläuterte. Der 37-Jährige war schon auf freiem Fuß und arbeitete.