Die Vorsitzende Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass das Gericht den jungen Mann des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig hält. Eine Tötungsabsicht konnte die 4. Große Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Stuttgart dem Angeklagten nicht nachweisen. Allerdings gelangte sie zu der Überzeugung, dass der damals 19-Jährige den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen hat. Eine zweijährige Bewährungsstrafe, wie von der Verteidigung gefordert, komme nicht in Frage. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Gefängnis gefordert.